Sie haben gegenüber der Behörde eine Mitteilungspflicht,
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.
In folgenden Fällen verringert sich das bewilligte Wohngeld oder fällt weg:
Der Wohngeldanspruch fällt ebenfalls weg bei:
Ist aufgrund der Änderung eine Überzahlung eingetreten, wird das Wohngeld entsprechend zurückgefordert.
Teilen Sie Änderungen, die zu einer Verringerung und zu einem Wegfall des Wohngeldes führen können, Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde unverzüglich mit. Die Wohngeldbehörde prüft anschließend, ob und wie sich die Änderungen auf Ihren Wohngeldanspruch auswirken, und informiert Sie über das Ergebnis. Überzahltes Wohngeld wird zurückgefordert.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Wohngeldformulare des Regierungsportals M-V (BürgerServiceCenter - Formular)