Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre beantragt haben.
Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister (PDF, 26 kB)
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten (PDF, 69 kB, Formulare)
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten (PDF, 69 kB, Formulare)
Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister (PDF, 26 kB)