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Melde- und Passangelegenheiten

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Einfache Melderegisterauskunft beantragen
[Nr.99115004001001 ]

Allgemeine Informationen

Um eine Melderegisterauskunft erhalten zu können, sind mindestens drei Angaben zur gesuchten Person erforderlich.

Um die Eindeutigkeit der Person, mit Hilfe des Melderegisters, gewährleisten zu können, benötigen wir z.B. folgende Angaben:

  • Vorname,
  • Familienname,
  • Geburtsname,
  • Geburtsdatum oder
  • bekannte Anschriften.

Rechtsgrundlage

  • Bundesmeldegesetz (BMG)

Kosten

Die Kosten ergeben sich aus der Kostenverordnung über Allgemeine Verwaltungsgebühren des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern.

  • einfache Melderegisterauskunft 8,00 € zzgl. Versandkostenpauschale 0,70 Euro = 8,70 Euro
  • erweiterte Melderegisterauskunft 10,00 € zzgl. Versandkostenpauschale 0,70 Euro = 10,70 Euro

Sollte ein größerer Verwaltungsaufwand notwendig sein, insbesondere bei Rückgriff auf gesondert aufbewahrte Daten (Archivauskunft), erhöht sich die o.g. Gebühr wie folgt:

  • einfache Melderegisterauskunft 16,00 Euro zzgl. Versandkostenpauschale 0,70 Euro = 16,70 Euro
  • erweiterte Melderegisterauskunft 18,00 Euro zzgl. Versandkostenpauschale 0,70 Euro = 18,70 Euro

Bei persönlicher Vorsprache entfällt die Versandkostenpauschale und Sie erhalten Ihre Auskunft direkt vor Ort.

Die Gebühr überweisen Sie bitte vor Zusendung der Anfrage auf folgendes Konto der Hansestadt Wismar:

Sparkasse NWM

IBAN: DE98 1405 1000 1000 0606 55
BIC: NOLADE21WIS

unter Angabe des Kassenzeichens :

00179718-911 + Name der angefragten Person

Eine Bezahlung der Gebühr per Scheck oder Lastschrift ist nicht möglich!

Nach erfolgter Gebührenzahlung wird die beantragte Melderegisterauskunft erteilt und versandt. Bei fehlender Gebührenzahlung oder abweichendem Betrag wird Ihre Anfrage auf Melderegisterauskunft urschriftlich an Sie zurück versandt.

In dem Zusammenhang verweisen wir auf die Möglichkeit der Erteilung von einfachen Melderegisterauskünften für Mecklenburg-Vorpommern auf elektronischem Wege (eMRA.MV) über das Dienstleistungsportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern unter https://www.mv-serviceportal.de/. Hier beträgt die Gebühr 2,50 Euro zzgl. Transaktionskosten. Es ist eine einmalige Registrierung auf dem Portal notwendig.

Volltext

Im Rahmen einer einfachen Melderegisterauskunft erhalten Sie von der Meldebehörde Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschriften zu der gesuchten Person. Ist die Person verstorben wird Ihnen dies mitgeteilt.

Ob Ihnen eine Meldebehörde eine Auskunft über die Daten der gesuchten Person erteilt, liegt in deren pflichtgemäßem Ermessen. Die einfache Melderegisterauskunft wird nicht erteilt, wenn eine Auskunftssperre im Melderegister eingetragen ist oder für die Meldebehörde Grund zu der Annahme besteht, dass hieraus eine Gefahr für schutzwürdige Interessen des Betroffenen oder einer anderen Person erwachsen kann.

Formulare

Antragsformular / Onlinedienst

Achtung!! Um diese automatisierte Auskunft nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst als Nutzer im Servicebereich anmelden. Sollten Sie noch nicht über eine Benutzerkennung verfügen, ist eine vorherige einmalige Registrierung am Portal erforderlich. Mit der einmaligen Registrierung am Portal erhalten Sie automatisch auch Nutzungsrechte für alle weiteren anmeldepflichtigen Services.

zur einfachen Melderegisterauskunft

Bearbeitungsdauer

Die elektronische Auskunft erfolgt nach wenigen Minuten.

Zuständig

Melde- und Passangelegenheiten
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja