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Fischereischein

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Anglererlaubnis für die Küstengewässer M-V

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag (auch per Fax oder E-Mail) oder persönliche Antragsstellung

Kosten

    • Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 30,00
    • Jugendjahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 10,00
    • Jahresangelerlaubnis für Schwerbehinderte Küstengewässer M-V: EUR 10,00
    • Wochenangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 12,00
    • Tagesangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 6,00

Ausführliche Leistungbeschreibung

Erteilung von Angelerlaubnissen für die Küstengewässer des Landes M-V als Jahreskarte, Wochenkarte oder Tageskarte.

Angelsaison 2023

Das BürgerServiceCenter kommt der Bitte des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V um Bekanntgabe nachfolgender neuer Vorschriften für die Angelsaison 2023 nach:

Dorsch, Lachs: Tagesfangbegrenzung für 2023 festgelegt

Für das Jahr 2023 wurden mit Art.8 der VO(EU) 2022/2090 wieder die Bedingungen für die Freizeitfischerei in der Ostsee festgelegt. Danach darf wie in den Vorjahren in der westlichen Ostsee in den Untergebieten 22 und 23 und im Untergebiet 24 innerhalb von sechs Seemeilen von den Basislinien nur 1 Dorsch pro Tag von Anglern behalten (angeeignet) werden - in der Laichschonzeit vom 15.01. bis 31.03.2022 ist der Dorschfang verboten. In den Untergebieten 24 außerhalb von sechs Seemeilen von den Basislinien und in den Untergebieten 25 und 26 ist die Freizeitfischerei auf Dorsch verboten. Zuviel oder unzulässig gefangene Dorsche sind in das Gewässer zurückzusetzen.

Zusätzlich wurde in Art. 9 der VO festgelegt, dass die Freizeitfischerei auf Lachs in den Unterdivisionen 22-31 (gesamte Ostsee) verboten ist. Jedes gefangene Exemplar Lachs muss unverzüglich ins Meer zurückgeworfen werden. Ausgenommen hiervon sind Lachse, die als Smolt beim Besatz durch einen Fettflossenschnitt gekennzeichnet wurden (fehlende Fettflosse) - hier darf ein Exemplar pro Freizeitfischer und Tag an Bord behalten werden - die Anlandung aller gefangenen Fische muss jeweils als ganzes Exemplar (nicht geschlachtet oder filetiert) erfolgen.

Weitere Informationen zum Angeln können auf www.lallf.de eingeholt werden.

Versand und Online-Beantragung

Bitte beachten Sie, dass das BürgerServiceCenter für den Versand der Angelerlaubnis für Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern auf dem Postweg 10 Arbeitstage für die Bearbeitung der Dokumente benötigt.

Die Angelerlaubnis für Küstengewässer des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann online als PDF-Dokument für das Smartphone oder zum Selberdrucken beim Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V unter Angelerlaubnis für die Küstengewässer in M-V beantragt werden.

Zuständig

BürgerServiceCenter
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Öffnungszeiten BürgerServiceCenter:
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Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja