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16.09.2020

Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister

Informationen des BürgerServiceCenters der Hansestadt Wismar


Informationen zum Datenschutz

(gemäß Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung)

Wir nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der europäischen Datenschutzgrundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes Mecklenburg Vorpommern und an bestehende Spezialgesetze. Dies bedeutet auch, dass wir nicht mit Ihren Daten handeln oder diese unbefugt weitergeben. Ihre Daten werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften geschützt.

Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister
Es besteht gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) das Recht, folgenden Datenübermittlungen zu widersprechen:

  • Übermittlungssperre nach § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG (Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Altersjubiläen)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG (bei Ehejubiläen)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien u.a.)
  • Übermittlungssperre nach § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG (Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage)

Auf der Seite Onlinedienste (www.wismar.de/Bürger/Bürgerservice/Onlinedienste) bietet Ihnen der Internetauftritt der Hansestadt Wismar die Möglichkeit, die Übermittlungssperren auch online zu beantragen.


Weitere Informationen und die entsprechenden Datenschutzerklärungen können auf www.wismar.de/Datenschutz eingesehen werden.

Quelle: BürgerServiceCenter