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12.06.2020

Widerruf eines verkaufsoffenen Sonntags

Widerruf eines verkaufsoffenen Sonntags nach Bäderverkaufsordnung (BädVerkVO M-V vom 22. März 2019)

Die Freigabe vom 22. Februar 2020 eines verkaufsoffenen Sonntags nach der Bäderregelung im historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar

am 14. Juni 2020

veröffentlicht im Stadtanzeiger 02/20 sowie im Internet unter www.wismar.de wird hiermit widerrufen.

Begründung:

Der Widerruf der Freigabe ist geboten, weil § 8 Abs. 1 Corona-Übergangs-LVO MV vom 08. Mai 2020 öffentliche Veranstaltungen untersagt. Damit ist die Möglichkeit einer Ladenöffnung gemäß § 4 BädVerkVO M-V nicht gegeben.

Wismar, 12. Juni 2020

Thomas Beyer

Bürgermeister

Quelle: Ordnungsamt, SG Gewerbe