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19.07.2019

Kleine Flitzer auf Wismars Straßen - wie wir sicher mit E-Scootern unterwegs sind

Sie sind flink, sie sind wendig und eine weitere Möglichkeit, sich auf unseren Straßen fortzubewegen.

Mit der Zulassung von E-Scootern auf Deutschlands Straßen Mitte Juni 2019 hat der Gesetzgeber aber auch Vorgaben für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr gemacht. Dazu zählt:

  • die Elektrotretroller zu versichern – das ist Pflicht,

  • einzeln hintereinanderzufahren,

  • sich nicht an fahrende Fahrzeuge zu hängen,

  • nicht freihändig zu fahren,

  • auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen das Rechtsfahrgebot einzuhalten,

  • beim Fehlen von Blinkern Richtungsänderungen per Handzeichen anzukündigen,

  • auf Radwegen Rücksicht zu nehmen auf Radfahrer und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anzupassen,

  • Radfahrer vorbeizulassen, wenn sie schneller sind,

  • auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Fußgängern den Vorrang zu lassen und die Geschwindigkeit anzupassen,

  • wo Fahrzeuge aller Art verboten sind, den E-Scooter zu schieben; es sei denn, ein Schild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt das Fahren,

  • in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen zu schieben, es sei denn, ein Schild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt das Fahren,

  • für das Parken von E-Scootern die Parkvorschriften für Fahrräder einzuhalten.

Allzeit gute Fahrt!

Quelle: Pressestelle der Hansestadt Wismar