Sie sind flink, sie sind wendig und eine weitere Möglichkeit, sich auf unseren Straßen fortzubewegen.
Mit der Zulassung von E-Scootern auf Deutschlands Straßen Mitte Juni 2019 hat der Gesetzgeber aber auch Vorgaben für ein sicheres Miteinander im Straßenverkehr gemacht. Dazu zählt:
- die Elektrotretroller zu versichern – das ist Pflicht,
- einzeln hintereinanderzufahren,
- sich nicht an fahrende Fahrzeuge zu hängen,
- nicht freihändig zu fahren,
- auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen das Rechtsfahrgebot einzuhalten,
- beim Fehlen von Blinkern Richtungsänderungen per Handzeichen anzukündigen,
- auf Radwegen Rücksicht zu nehmen auf Radfahrer und gegebenenfalls die Geschwindigkeit anzupassen,
- Radfahrer vorbeizulassen, wenn sie schneller sind,
- auf gemeinsamen Geh- und Radwegen Fußgängern den Vorrang zu lassen und die Geschwindigkeit anzupassen,
- wo Fahrzeuge aller Art verboten sind, den E-Scooter zu schieben; es sei denn, ein Schild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt das Fahren,
- in Fußgängerzonen oder auf Gehwegen zu schieben, es sei denn, ein Schild "Elektrokleinstfahrzeuge frei" erlaubt das Fahren,
- für das Parken von E-Scootern die Parkvorschriften für Fahrräder einzuhalten.
Allzeit gute Fahrt!