Aufgrund des § 10 des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V), vom 18. Juni 2007 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. ... weiterlesen
Am Volkstrauertag und Totensonntag, an denen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen, sind alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt, die nicht den ernsten Charakter ... weiterlesen
Mit dem Bau einer neuen Eisenbahn- sowie Straßenüberführung am Standort des zweigleisigen Bahnübergangs, der Unterführung der Poeler Straße in einem Trogbauwerk, dem ersatzlosen ... weiterlesen
62. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Gewerbegebiet in Sondergebiet mit der Zweckbestimmung großflächiger Einzelhandel im Bereich Dargetzow"
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Auf der Grundlage des § 7 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ( StrWG- MV ) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 ... weiterlesen
Wer bei Sammlungen um eine kleine Spende gebeten wird, ist in der Regel nicht in der Lage, vor Ort zu prüfen, ob es sich um einen seriösen Sammler ... weiterlesen
52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsflächen – Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofsvorplatz“
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Planfeststellung für das Bauvorhaben: „Planfeststellung Ersatzneubau EÜ Mühlenbach Wismar, Bahn-km 0,441 an der Strecke 6921 Wismar – Rostock“, Bahn-km 0,441 der Strecke ... weiterlesen
Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.
An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.
Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.