Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. Der von der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar in ihrer Sitzung ... weiterlesen
Die Planbereichsgrenzen sind dem abgedruckten Plan zu entnehmen. Das Plangebiet ist schraffiert dargestellt. [1] Umweltbericht als Bestandteil der Begründung. [2] Gutachten Nr. ... weiterlesen
Die Hansestadt Wismar plant die Vergabe einer Fläche für die Konzeption, Herrichtung und dauerhafte Unterhaltung einer neuen Gemeinschaftsgrabanlage auf dem dem ... weiterlesen
Aufgrund des § 10 des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V), vom 18. Juni 2007 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. ... weiterlesen
Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.
An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a. die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft und ihrer Ausschüsse, Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen u.v.m..
Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im „STADTANZEIGER“. Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.