Amtliche Bekanntmachung des Landkreises Nordwestmecklenburg Aufgrund des § 10 Abs. 2 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242) in der derzeit gültigen Fassung ... weiterlesen
Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses 2015 der Hansestadt Wismar einschließlich der Jahresabschlüsse der Städtebaulichen Sondervermögen sowie die ... weiterlesen
Bekanntmachung des Gemeindewahlleiters Gemäß § 5, § 46 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung ... weiterlesen
Bekanntmachung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) ... weiterlesen
Nach Beschlussfassung der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar vom 25. Januar 2018 (Vorlage VO/2017/2501-01) und der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wismar am 21. März ... weiterlesen
Einstellung des Planfeststellungsverfahrens Der Vorhabenträger, die DB Netz AG, hat mit Antrag vom 13.04.2018 für das o.g. Planfeststellungsverfahren beim Eisenbahn- Bundesamt, Außenstelle ... weiterlesen
Das Ordnungsamt weist bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen am Karfreitag, den 30. März 2018 auf folgende Rechtslage hin: Verbotene Veranstaltungen Gemäß § ... weiterlesen
Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.
An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.
Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.