52. Änderung des Flächennutzungsplanes „Umwandlung von Flächen für Bahnanlagen in Straßenverkehrsflächen – Ruhender Verkehr- im Bereich Bahnhofsvorplatz“
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Planfeststellung für das Bauvorhaben:
„Planfeststellung Ersatzneubau EÜ Mühlenbach Wismar, Bahn-km 0,441 an der Strecke 6921 Wismar – Rostock“, Bahn-km 0,441 ... weiterlesen
Das Ordnungsamt weist bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen am Karfreitag, den 14. April 2017 auf folgende Rechtslage hin:
Verbotene ... weiterlesen
Betrifft: Aufhebung der Unterschutzstellung von Flächennaturdenkmalen im Landkreis Nordwestmecklenburg Hier: Öffentliche Auslegung gemäß § 15, Abs.2 Naturschutzausführungsgesetz M/V
Der Schutzstatus der ... weiterlesen
Aufgrund des § 10 des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V), vom 18. Juni 2007 (GS Meckl.-Vorp. Gl. ... weiterlesen
Betrifft: Entwurf Lärmaktionsplan Stufe 2 für die Hansestadt Wismar Hier: Öffentliche Auslegung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 47d BImSchG Der ... weiterlesen
Am Volkstrauertag und Totensonntag, an denen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen, sind alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt, die nicht den ... weiterlesen
Terminvergabe Montag 08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch keine Terminvergabe möglich
Donnerstag 08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
Hinweis
Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.
An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.
Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.