Auf der Grundlage des § 7 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern ( StrWG- MV ) vom 13. Januar 1993 (GVOBI. M-V 1993 S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 09.11.2015 (GVOBI. S. 436) werden nachstehende Verkehrsflächen nach § 3 ( StrWG- MV ) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.
Gewidmet wird die nachfolgende, in der Ortslage der Hansestadt Wismar liegende Straße.
Die Widmung erstreckt sich auf den verkehrsberuhigten Bereich im „Wohnpark Erwin-Fischer Straße“, B-Plan Nr. 71/08.
Gemarkung Wismar, Flur 1 mit folgendem Flurstück.
„Zum alten Gutshof“
Flurstück 3274/47
Die erstmalige Einstufung der o.g. Verkehrsflächen erfolgt gemäß § 3 Nr. 3a StrWG für Mecklenburg- Vorpommern als Gemeindestraße – Ortsstraße.
Zweckbestimmung : verkehrsberuhigter Bereich
Der Verwaltungsakt kann während der Sprechzeiten der Hansestadt Wismar, im Bauamt, Kopenhagener Straße 1, Zimmer 210, eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, 23966 Wismar schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widmung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
Wismar, den 06.12.2018
Thomas Beyer, Bürgermeister der Hansestadt Wismar
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja