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24.06.2017

Hinweis an alle Bürgerinnen und Bürger

Wer bei Sammlungen um eine kleine Spende gebeten wird, ist in der Regel nicht in der Lage, vor Ort zu prüfen, ob es sich um einen seriösen Sammler handelt. In der Hansestadt Wismar kam es in der jüngsten Vergangenheit vermehrt zu Spendensammlungen.

Seien Sie vorsichtig, was das Herausgeben von Spenden betrifft:
Seit Ende 2010 ist das Sammlungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern ersatzlos aufgehoben – dies bedeutet: Geld- und Kleidersammlungen können genehmigungsfrei und ohne behördliche Aufsicht durchgeführt werden. Jedermann kann für beliebige Zwecke sammeln; auch solche Organisationen oder Personen, die von vornherein keine Gewähr für eine zweckmäßige Verwendung des Spendenertrages geben können.

Spenden sind grundsätzlich eine gute Sache. Sollten Sie Zweifel hinsichtlich der Seriosität des Spendensammlers bzw. der Organisation haben, lassen Sie sich verlässliche Informationen über den Verwendungszweck der Spende und die Seriosität zeigen und lassen Sie sich keinesfalls unter Druck setzen. Seriöse Sammler haben meistens Informationsblätter oder ähnliches dabei.

Quelle: Stadtanzeiger 06/2017

Kontakt

Rechtsamt
Am Markt 12/13
23966 Wismar
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Telefon: 03841 22400-11
Fax: 03841 251-777-1084
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Dienstag
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Mittwoch
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Donnerstag
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Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.