Einziehungsverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Januar 2024
- V-555-00000-2021/003-004 -
Die in der Hansestadt Wismar gelegenen öffentlich-gewidmeten Parkflächen in der Käthe-Kollwitz-Promenade und der Friedrich-Wolf-Straße werden als öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Fläche eingezogen. Die einzuziehenden öffentlichen Verkehrsflächen sind auf Teilflächen der Flurstücke 2743/109, 2743/110, 2743/114 und 2743/116 Flur 1 Gemarkung Wismar belegen und haben eine Größe von insgesamt 930 m².
Der Verwaltungsakt und seine Begründung sowie der Lageplan kann im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin erhoben werden.
im Auftrag
gez. René Müller
Leiter des Straßenbaureferates
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja