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20.02.2024

Einziehung von öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Hansestadt Wismar

Einziehungsverfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern vom 17. Januar 2024

- V-555-00000-2021/003-004 -

Die in der Hansestadt Wismar gelegenen öffentlich-gewidmeten Parkflächen in der Käthe-Kollwitz-Promenade und der Friedrich-Wolf-Straße werden als öffentliche Verkehrsflächen gemäß § 9 Absatz 2 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern entsprechend der im beigefügten Lageplan gekennzeichneten Fläche eingezogen. Die einzuziehenden öffentlichen Verkehrsflächen sind auf Teilflächen der Flurstücke 2743/109, 2743/110, 2743/114 und 2743/116 Flur 1 Gemarkung Wismar belegen und haben eine Größe von insgesamt 930 .

Der Verwaltungsakt und seine Begründung sowie der Lageplan kann im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V, Johannes-Stelling-Straße 14, 19053 Schwerin, während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin, Wismarsche Straße 323a, 19055 Schwerin erhoben werden.

im Auftrag
gez. René Müller
Leiter des Straßenbaureferates

Quelle: Stadtanzeiger 02/2024 vom 24.02.2024

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Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.