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20.04.2021

Das Veterinäramt NWM informiert: Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel am 21.04.2021, Biosicherheitsmaßnahmen weiter einhalten

Am 17.11.2020 war auf Grund eines Nachweises von hochpathogenem Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 (HPAI H5N8) bei einem Höckerschwan in Rehna sowie von Geflügelpestausbrüchen in Hausgeflügelhaltungen und bei Wildvögeln in weiteren Landkreisen Mecklenburg-Vorpommern, die Aufstallung des Geflügels in Risikogebieten und in gewerblichen Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis angeordnet worden.

Seit diesem Zeitpunkt wurde HPAI H5N8 in unserem Landkreis in zwei Hausgeflügelhaltungen (private Kleinsthaltung und Putenmastbestand) und bei 19 verendeten Wildvögeln nachgewiesen. Hierbei waren Schwäne und Wildgänse am häufigsten betroffen, vereinzelte Virusnachweise gab es zudem bei Möwen, Greifvögeln, Regenpfeifern und Kormoranen.

Zuletzt wurde das Virus bei einer am 22.03.2021 im Bereich Schönberg verendet aufgefundenen Graugans festgestellt.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Geflügelpestsituation sowie des abgeschlossenen Frühjahrsvogelzuges, kommt die aktuell erstellte Risikobewertung des zuständigen Fachdienstes zu dem Ergebnis, dass die Aufhebung der Stallpflicht für das Geflügel derzeit vertretbar ist.

Vor dem Hintergrund der in anderen Bundesländern, insbesondere im Westen und Süden Deutschlands, nach wie vor auftretenden Geflügelpestfälle, kann jedoch das Vorkommen vereinzelter infizierte Wildvögel auch in M-V nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Dieser Geflügelpestseuchenzug hat einmal mehr gezeigt, dass Geflügelhaltungen in unmittelbarer Nähe zu Hofteichen oder Bächen mit einen erhöhten Risiko für die Virusübertragung von Wildvögeln auf Hausgeflügel behaftet sind. Diese sind besonders attraktiv für Wildvögel, so dass z.B. ein Stockentenpärchen als Infektionsquelle für den eigenen Hausgeflügelbestand ausreichen kann.

Hofteiche und auch Bachläufe auf dem Grundstück sind deshalb weiträumig auszuzäunen, die eigenen Tiere dürfen keinen direkten und indirekten Kontakt zu Wildvögeln haben.

Die Geflügelhalter sind weiterhin aufgefordert, die nach der Geflügelpest-Verordnung vorgegebenen Maßnahmen zur Biosicherheit und Früherkennung strikt einzuhalten.

Folgendes bleibt zu beachten:

  • Tränken Sie Ihr Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben.
  • Füttern Sie Ihr Geflügel nur an Stellen, die für Wildvögel unzugänglich sind.
  • Bewahren Sie Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich auf.
  • Trennen Sie strikt zwischen Straßen- und Stallkleidung, insbesondere das Schuhzeug.
  • Lassen Sie plötzliche erhöhte Tierverluste durch einen Tierarzt abklären bzw. informieren Sie uns.


Weitere Informationen zum Thema Geflügelpest und die aktuell gültigen Verfügungen finden Sie im Internet: https://www.nordwestmecklenburg.de/de/tiere.html

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg

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