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06.11.2024

Bekanntmachung Kunst am Bau | Sporthalle Friedenshof Wismar

BEKANNTMACHUNG

nicht offener anonymer Kunst-am-Bau-Wettbewerb mit vorgeschalteten offenen Bewerberverfahren in Form eines Ideenwettbewerbes für den Neubau der Dreifeldsporthalle Friedenshof 1 in Wismar
Erscheinungstag: 06.11.2024
Abgabefrist: 08.01.2025, 11.00 Uhr

BAUHERR
Hansestadt Wismar
vertreten durch den Bürgermeister Thomas Beyer
in Verantwortung durch das Amt Hochbau, Service und Liegenschaften Wismar; Abteilung Hochbau

AUSLOBER
Hansestadt Wismar
vertreten durch den Bürgermeister Thomas Beyer
in Verantwortung durch das Amt Hochbau, Service und Liegenschaften Wismar; Abteilung Hochbau

KOORDINATION DURCHFÜHRUNG
Abteilung Hochbau Ansprechpartnerin: Ivonne Mucha
Hinter dem Rathaus 6 | 23966 Wismar IMucha@wismar.de

WETTBEWERBSART
Zweistufiger nicht offener, anonymer Kunst-am-Bau-Wettbewerb,
mit vorgeschaltetem anonymen Ideenwettbewerb, in Anlehnung an die Richtlinien für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 13) und den Leitfaden Kunst am Bau des BMI.
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
Die Teilnahme ist beschränkt auf Künstlerinnen und Künstler mit dem Wohn- und/ oder Schaffensort Mecklenburg und Vorpommern.

ANSICHT NEUBAU SPORTHALLE

LAGEPLAN NEUBAU SPORTHALLE


ALLGEMEINE BESCHREIBUNG BAUPROJEKT
Der Neubau untergliedert sich in die Sporthalle mit drei Übungseinheiten und ein zweigeschossiges Sozialgebäude. Die drei Übungseinheiten der Sporthalle können durch mobile Trennvorhänge mit integrierten Schlupftüren abgetrennt werden.

Erdgeschoss
Von der überdachten Eingangszone am Haupteingang werden der Eingangsbereich und die Garderobe, das Treppenhaus und der Flur zu den Nebenräumen und der Sporthalle erschlossen. Neben dem Haupteingang, in unmittelbarer Nähe zum Aufzug, wird eine behindertengerechte Eingangstür mit automatischem Drehtürantrieb vorgesehen. Der innenliegende Flur schafft eine Verbindung zum Nebeneingang auf der Südwestseite des Baukörpers und das dort anschließende zweite Treppenhaus.

Innere Erschließung
Erd- und Obergeschoss des Sozialbereiches werden durch zwei innenliegende Treppenhäuser und den Aufzug miteinander verbunden. Die inneren Treppenräume sind im Obergeschoss über das Foyer und einen zentralen Flur miteinander verbunden.

Obergeschoss
Vom Foyer ist neben einer Küche und einem Putzmittelraum die Besuchertribüne angebunden.

Barrierefreiheit
Der Neubau wird barrierefrei mit Aufzug sowie behindertengerechten WCs und Umkleiden geplant. Er wird in das vorhandene Gelände so eingebunden, dass das Erdgeschoss allseitig ebenerdig zugänglich ist und die sanitären Einrichtungen über der Rückstauebene liegen. Die Türbreiten und Bewegungsflächen in den Sanitär- und Umkleidebereichen, sowie in den Fluren, werden ebenfalls barrierefrei ausgelegt. Für eine bessere Orientierung im Gebäude werden die Innenraumoberflächen im Hell-Dunkel-Kontrast gestaltet. Die Aufenthaltsbereiche und die Sporthalle werden mit raumakustisch wirksamen Flächen ausgestattet.

Fassade
Der Neubau ist als Metallfassade, mit einer vorgehängten Trapezblech-Bekleidung, geplant. Im Bereich der Fensteröffnungen wird das Material perforiert, um so den außenliegenden Lichtschutz zu gewährleisten. Der Erdgeschossbereich wird umlaufend, mit einer Betonfassade mit Graffitischutz, gebildet. Der Haupteingangsbereich wird mit einer Glasfassade natürlich belichtet. Die Belichtung der Sporthalle wird durch die großformatigen Glasflächen auf der Nordwestseite und das Oberlichtband realisiert, die teilweise für die normgerechte Rauchableitung erforderlich sind. Die Hauptzugänge in das Gebäude werden mit Ganzglastüren ausgestattet.

Bedachung
Das Flachdach der Sporthalle soll als Retentionsfläche genutzt werden und eine extensive Dachbegrünung erhalten. Es wird ebenfalls als Aufstellfläche für die PV-Anlage genutzt.

BESCHREIBUNG KUNSTSTANDORT
Die Dreifeldsporthalle am Friedenshof 1 in Wismar ist geplant für Sportmöglichkeiten aller Generationen. Sie ist barrierefrei konzipiert. Sie ist auch für Turniere vorgesehen. Die Sporthalle wird im Obergeschoss eine Tribüne im Innenraum der Halle haben. Diese ist mit drei Sitzreihen ausgestattet.
Zur Tribüne im 1. Obergeschoss führen zwei Treppenhäuser, jeweils an den Giebelseiten der Tribüne.
Als Kunststandort ist die Rückwand der Tribüne vorgesehen. Die Rückwand wird ab einer Höhe von 2,50 Meter aus Akustikplatten bestehen. Abzüglich einer Sockelleiste verbleibt bis zur Höhe von 2,50 Meter eine große gestaltbare Wandfläche. Mit einer Breite von 46 Metern und einer Höhe von 2,50 Metern bietet sie 115 gestaltbare Quadratmeter. Die darin befindlichen Durchgangsöffnungen werden von der Gestaltung ausgenommen.
Die Gestaltung der Wand muss unterschiedliche Bedingungen erfüllen. Direkt an der Wand ist der Laufweg hinter den Sitzreihen. Die Flächen dieses Fluchtweges sind von Brandlasten freizuhalten. Die Gestaltung muss der Gebäudedauer entsprechen und sollte Folgekosten vermeiden. Zudem wird an die Gestaltung die Anforderung gestellt, die Sicherheit der Nutzer/-innen zu gewährleisten. Sie muss gefahrenarm ausgeführt werden und menschlichem Einwirken standhalten können. Unter anderem sollte sie nicht die Möglichkeit bieten, daran zu klettern oder sich zu stoßen, etwas ab- oder herauszubrechen. Bei einer dreidimensionalen Ausführung darf der Wandauftrag die Funktion des Fluchtweges nicht einschränken und wird damit auf 5 Zentimeter begrenzt. Im unteren Bereich der Wandfläche wird sich eine Sockelleiste befinden. Diese ist von der Gestaltungsfläche ausgenommen. Diese Gestaltungsfläche bildet die zentrale Wettbewerbsaufgabe.
Optional werden die Giebelwände der Treppenhäuser der seitlichen Erschließung mit zur künstlerischen Bearbeitung in diesem Wettbewerb freigegeben. Die Treppenhäuser sind die Verbindung zwischen dem Erdgeschoss und dem ersten Obergeschoss und die Wege über die man die Tribüne erreicht. Aus diesem Grund könnten die Wände des Treppenhauses die Gestaltung der Tribünenwand ergänzen. Diese Gestaltungsflächen sind optional.

WETTBEWERBSAUFGABE
Es wird erwartet, dass das zukünftige Kunstwerk eine eigenständige Position bildet, eine hohe Wertigkeit besitzt und dabei gleichzeitig eine identitätsfördernde Wirkung des Standortes erzeugt.
Sie sollte im Bezug zu den Nutzer/-innen stehen.

WETTBEWERBSSUMME
Herstellungskosten: gesamt 31.500 Euro (brutto)
Darin enthalten sind alle erforderlichen Materialien, Gewerke, Anfertigungen sowie das Honorar für die Künstlerin/den Künstler.
Erforderliche Gerüste können bauseits gestellt werden und sind somit aus den Herstellungskosten herauszunehmen.

ABBILDUNGEN KUNSTSTANDORTE | TRIBÜNE, GIEBELWAND TREPPENHÄUSER


TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind professionelle Künstlerinnen, Künstler und -gruppen mit Wohnsitz und/oder Arbeitsort in Mecklenburg und Vorpommern. Die Professionalität ist anhand der Vita und eines verifizierbaren Ausstellungsverzeichnisses darzustellen. Sofern keine Ausbildung an einer Kunstakademie oder entsprechenden Einrichtung vorliegt, muss das Ausstellungsverzeichnis eine kontinuierliche künstlerische Tätigkeit belegen, die professionellen Ansprüchen genügt.
Bei Künstlerinnen, Künstler und -gruppen muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Juristische Personen haben eine bevollmächtigte Vertretung zu benennen, die für die Leistungen verantwortlich ist. Die bevollmächtigte Vertretung muss die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Im Falle der erfolgreichen Bewerbung dürfen nur die in der Bewerbung genannten Personen am Kunstwettbewerb teilnehmen.
Das Gremium wählt drei Künstler/-innen (gegebenenfalls Gruppen) anhand ihrer eingereichten Ideenskizze aus, um den Entwurf in der zweiten Phase auszuarbeiten.

BEWERBUNG
Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig zur ausgeschriebenen Frist eingereicht werden. Künstlergruppen gelten als ein Bewerber.
Ausschließlich Bewerbungen gemäß dieses Verfahrens sind zulässig.

BEWERBUNGSUNTERLAGEN
Die einzureichenden Bewerbungsunterlagen müssen enthalten:

  • ausgefüllter Bewerbungsbogen
  • Vita und Ausstellungsverzeichnis (Professionalitätsnachweis), maximal 2 Blätter, DIN A4
  • bei Arbeitsgemeinschaften maximal 2 Blätter, DIN A4, je Mitglied der Arbeitsgruppe
  • bildliche Darstellung / Ideenskizze auf 1 Blatt, DIN A3, im Querformat
  • schriftliche Erläuterung der Idee auf 1 Blatt, DIN A4 oder A3, im Querformat

Nicht zulässig sind Bewerbungen in Papierform, Speichermedien, Rahmen, Pappen, Kataloge, Modelle, Originale.

Rückfragen bitte ausschließlich per E-Mail an IMucha@wismar.de  mit dem Stichwort: „Kunst-am-Bau-Wettbewerb Sporthalle".
Für die Teilnahme an der ersten Phase der Bewerbung werden keine Kosten oder Aufwandsentschädigungen gezahlt.
Abbildungen, Planungsunterlagen, sowie der Bewerbungsbogen sind dieser Ausschreibung beigefügt. Diese Ausschreibung und alle dazugehörigen Unterlagen sind ausschließlich digital erhältlich.

EINREICHUNG
Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital und über folgende Mailadresse:
Kunst-am-Bau@wismar.de.
Alle Einreichungen bis zum 08.01.2025, um 11.00 Uhr werden berücksichtigt. Einreichungen zu einem späteren Zeitpunkt sind vom Wettbewerb ausgenommen.

KENNZEICHNUNG
Die Ideenskizze sowie die schriftliche Erläuterung sind anonymisiert einzureichen und dafür mit einer gleichen sechsstelligen Kennzahl zu versehen. Diese persönliche Kennzahl kann man frei wählen und sie muss auch auf der Vita / Ausstellungsverzeichnis vermerkt sein.
Alle einzureichenden Dateien bitte folgend im Dateinamen zu benennen:

„Kennzahl-Wettbewerb Sporthalle-Bewerbungsbogen“
bzw.: „Kennzahl-Wettbewerb Sporthalle-Vita“ / „...-Ideenskizze“ / „...-Erläuterung“
Alle Dateien können als PDF oder JPG eingereicht werden.
Die Größe der einzureichenden Dateien gesamt darf 10 MB nicht überschreiten.

AUSWAHLVERFAHREN
Von einem unabhängigen Auswahlgremium, bestehend aus vier Fachpreisrichtern und drei Sachpreisrichtern, werden in dem vorgeschalteten anonymen Bewerberverfahren aufgrund der eingereichten Ideenskizzen eine beschränkte Anzahl von drei Künstler/-innen oder -gruppen, mit dem Wohn- und / oder Schaffensort Mecklenburg und Vorpommern zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt.

KRITERIEN
Das Gremium prüft die Einreichungen auf die bestmögliche Lösung und den ästhetischen Anspruch. Dabei werden folgende Aspekte berücksichtigt:

  • Bauvorhaben
  • Standort
  • Nutzung und Nutzer
  • öffentliche Wirkung
  • Langlebigkeit
  • Sicherheitsaspekte (Brandschutz, Verletzungsgefahr)
  • Machbarkeit
  • Folgekosten
  • Konzeption
  • die Ausschreibungsbedingungen
  • das Gestaltungskonzept der Dreifeldsporthalle
  • die verständliche Darstellung der Entwurfsidee
  • die Qualität der künstlerischen Arbeit
  • die Erfahrung der Bewerber/-innen, die sich aufgrund des künstlerischen CV und des Ausstellungsverzeichnisses erkennen lassen
  • gegebenenfalls die Erfahrung der Bewerber/-innen mit künstlerischen Arbeiten im öffentlichen Raum

GREMIUM
Die drei Sachpreisrichter sind Vertretungen, des Bauherrn, des Auslobers und des Nutzers. Weiterhin wird das Gremium ergänzt durch vier Fachpreisrichter.

BEARBEITUNGSHONORAR
Die Teilnehmer der zweiten Phase des Wettbewerbs erhalten eine Aufwandsentschädigung von 1.500 Euro brutto (einschließlich aller anfallenden Kosten) vorbehaltlich der Einreichung einer prüfbaren Wettbewerbsarbeit. Preisgelder sind nicht vorgesehen.

TERMINÜBERSICHT
Veröffentlichung der Bekanntmachung: 06.11.2024

Abgabe der Bewerbungsunterlagen einschließlich Bewerbungsbogen

08.01.2025, bis 11.00 Uhr

Gremium Ideenwettbewerb

22.01.2025

Teilnahmeaufforderung

29.01.2025

Zuarbeit Wettbewerbsunterlagen

10.02.2025

Rückfragenkolloquium mit Ortsbegehung

19.02.2025

Beantwortung Rückfragen

03.03.2025

Einreichung Entwürfe / Phase 2

28.04.2025

Gremium Wettbewerb

14.05.2025

Rückmeldungen Preisgericht

23.05.2025

Realisierung Kunstwerk

4. Quartal 2025


Termine in der zweiten Phase:
Mit Ausgabe der Auslobungsunterlagen für die zweite Phase des Wettbewerbs werden die Termine des Wettbewerbsverfahrens gegebenenfalls und entsprechend des Baufortschritts erneut bekanntgegeben.

BEIGEFÜGTE UNTERLAGEN

Bewerbungsbogen_Wettbewerb Sporthalle beschreibbar (PDF, 117 kB)

Ausschreibung_Wettbewerb Sporthalle (PDF, 391 kB)

Sporthalle Friedenshof_Farbkonzept Obergeschoss (PDF, 1.9 MB)

Sporthalle Friedenshof_Grundriss OG mit Markierung Kunststandort (PDF, 1.7 MB)

Sporthalle Friedenshof_Lageplan (PDF, 3.7 MB)

Sporthalle Friedenshof_Schnitt A-A (PDF, 868 kB)

Sporthalle Friedenshof_Schnitt B-B (PDF, 1.4 MB)

Sporthalle Friedenshof_Schnitt E-E, F-F und G-G (PDF, 872 kB)

Quellen:

Lageplan: OpenStreetMap
Planzeichnungen: Architekturbüro MHB Architekten + Ingenieure
Fotografien:  Susanne Gabler
aufgestellt Ivonne Mucha, 06.11.2024

Kontakt

Rechtsamt
Am Markt 12/13
23966 Wismar
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Telefon: 03841 22400-11
Fax: 03841 251-777-1084
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Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.