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17.07.2024

Öffentliche Bekanntmachung des Wasser- und Bodenverbandes "Wallensteingraben-Küste"

KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Auf der Grundlage seiner Satzung § 25 gibt der WBV "Wallensteingraben-Küste" mit Sitz in Dorf Mecklenburg, Am Wehberg 17 bekannt, dass Maßnahmen der Gewässerunterhaltung in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis 31. März 2025 zur Ausführung kommen.

Unterhaltungsmaßnahmen sind im Wesentlichen die einmalige Sohlkrautung und Böschungsmahd, die Beseitigung von wasserabflusshindernden Anlandungen und Hemmnissen, sowie die erforderlichen Nebenarbeiten. Grundräumungen und Gehölzpflegemaßnahmen können in der Zeit vom 1. Oktober des laufenden Jahres bis zum 28. Februar des darauffolgenden Jahres anfallen.

Die terminliche Konkretisierung der Gewässerunterhaltung in den Baulosen bzw. Gewässerabschnitten erfolgt über die ausführenden Unternehmen mit den Mitgliedern bzw. Anliegern und Nutzern von Grundstücken in Abhängigkeit von der Wasserführung und der Nutzung der Anliegergrundstücke.

Die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie gemäß § 41 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1408) und dem § 66 des Wassergesetzes des Landes M-V (LWaG) vom 30. November 1992 (GVOBl. M-V S. 669), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 228) die zur Unterhaltung des Gewässers erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Ufergrundstücken zu dulden und den anfallenden Aushub, sowie das Mähgut auf den Ufergrundstücken aufzunehmen haben.

Zur Durchführung der Arbeiten sind in Absprache mit dem jeweiligen Baubetrieb E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse von den Nutzern zurück zu setzen.

Allen Eigentümern und Nutzern von betroffenen Grundstücken (An- und Hinterlieger), Inhabern von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird die Möglichkeit auf Anhörung zur mündlichen oder schriftlichen Äußerung in unseren Diensträumen in 23972 Dorf Mecklenburg, Am Wehberg 17 (Telefon: 03841 32 75 80) gewährt.

Die Anhörung kann telefonisch oder nach terminlicher Absprache bis zum 30.08.2024 montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr erfolgen. In gesetzliche Grundlagen kann Einsicht genommen werden.

gez. G. Jung
Verbandsvorsteher

Quelle: Wasser-und Bodenverband Wallensteingraben-Küste

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Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.