Nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz – ÖffZG M-V) vom 10. Juni 2024 i. V. m. § 4 Abs. 1 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsordnung – BädVerkVO M-V) vom 22. März 2019 erlässt der Bürgermeister der Hansestadt Wismar folgende Allgemeinverfügung:
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bürgermeister der Hansestadt Wismar in Wismar erhoben werden.
Wismar, 12. April 2024
Thomas Beyer
Bürgermeister
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja