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23.04.2024

Allgemeinverfügung der Hansestadt Wismar zur Freigabe verkaufsoffener Sonntage

Nach § 5 Abs. 1 des Gesetzes über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Öffnungszeitengesetz – ÖffZG M-V) vom 10. Juni 2024 i. V. m. § 4 Abs. 1 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsordnung – BädVerkVO M-V) vom 22. März 2019 erlässt der Bürgermeister der Hansestadt Wismar folgende Allgemeinverfügung:

  1. Für die historische Altstadt der Hansestadt Wismar in den Grenzen nach Nr. 2 dieser Allgemeinverfügung wird der gewerbliche Verkauf in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr für folgende Sonntage freigegeben:

    9. Juni, 4. August, 18. August und 1. Dezember 2024

  2. Die Verfügung nach Nummer 1 bezieht sich auf die historische Altstadt der Hansestadt Wismar, begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmenstraße einschließlich Holzhafen.

  3. Soweit durch Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern oder des Landkreises Nordwestmecklenburg abweichenden Regelungen zur Offenhaltung von Verkaufseinrichtungen getroffen werden, ein Verkauf nicht zulässig oder untersagt ist, treten die Regelungen dieser Allgemeinverfügung für die Dauer der abweichenden Regelungen zurück.

  4. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekannt gegeben.

  5. Diese Allgemeinverfügung und die Begründung können bei der Hansestadt Wismar, Der Bürgermeister, Ordnungsamt, Abt. Gewerbe, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar, während der üblichen Öffnungszeiten sowie nach Vereinbarung eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei dem Bürgermeister der Hansestadt Wismar in Wismar erhoben werden.

Wismar, 12. April 2024

Thomas Beyer
Bürgermeister

Quelle: Ordnungsamt, Abt. Gewerbe

Kontakt

Rechtsamt
Am Markt 12/13
23966 Wismar
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Telefon: 03841 22400-11
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Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.