Gemäß
§ 20
Abs. 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (
GVOBl. M-V 2010,
S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Dezember 2022 (
GVOBl. M-V S. 586) i.V.m. § 11
Abs. 3 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) vom 2. März 2011 (
GVOBl. M-V 2011
S. 94), zuletzt geändert durch Verordnung vom 12. Februar 2024 (GVOBl. M-V
S. 46), wird folgendes bekannt gegeben:
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses über die Zulassung der Wahlvorschläge zur Wahl der Bürgerschaft der Hansestadt Wismar findet am 11. April 2024 um 18.00 Uhr im Raum 316 des Ordnungsamtes, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar, statt.
Die Tagesordnung der Sitzung umfasst:
- Eröffnung durch die Gemeindewahlleiterin
- Bestellung der Schriftführung
- Berichterstattung der Gemeindewahlleiterin über die Vorprüfung der Wahlvorschläge
- Prüfung und Entscheidung über Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge
- Feststellung der bezeichneten Angaben und maßgeblichen Reihenfolge durch den Gemeindewahlausschuss
- Bekanntgabe der durch den Gemeindewahlausschuss zugelassenen Wahlvorschläge durch die Gemeindewahlleiterin
Die Sitzung ist öffentlich. Jede Person hat Zutritt zu der Sitzung.
Der Gemeindewahlausschuss ist gemäß § 10 Abs. 3LKWG M-V ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen weiteren Mitglieder beschlussfähig.
Wismar, den 21.03.2024
gezeichnet
Sydow
Gemeindewahlleiterin