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20.03.2023

Öffentliche Bekanntmachung von Vorarbeiten im Sinne § 47 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV)

Im Zusammenhang mit der Planung des Ersatzneubaus der Hochbrücke Wismar im Zuge der L 12 werden durch das Straßenbauamt Schwerin Baugrundaufschlussarbeiten durchgeführt.
Die Arbeiten erfolgen im Zeitraum vom 17.04.2023 bis 30.09.2023.

Ausführende Firma ist die
Vormann & Partner Bohrgesellschaft mbH & Co. KG
Werner-von-Siemens-Straße 16
18437 Stralsund.

Die betroffenen Bereiche sind in der Anlage dargestellt. Zufahrten zu den Ansatzpunkten und die Einsetzstelle in den Mühlenteich für die Schwimmtechnik liegen auch außerhalb des gekennzeichneten Bereichs.
Für die westlich der Bahnlinie liegenden Ansatzpunkte werden Kampfmittelsondierungen durchgeführt.
Zur Absicherung der Arbeiten sind Verkehrseinschränkungen erforderlich. Diese werden entsprechend den jeweiligen Erfordernissen umgesetzt.

Straßenbauamt Schwerin
Pampower Straße 68, 19061 Schwerin
Telefon: 0385 588 81010

Im Auftrag
gez. Heiko Berger
Leiter Fachbereich 1

Schwerin, 17.03.2023

Quelle: Straßenbauamt Schwerin

Kontakt

Rechtsamt
Am Markt 12/13
23966 Wismar
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Telefon: 03841 22400-11
Fax: 03841 251-777-1084
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Dienstag
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keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.