Hilfsnavigation
Seiteninhalt

Adressen & Kontakte

A B CD E F G H I J K L M N O P QR S T U V W XYZ Alle

Rauchwarnmelder - Einbau

Volltext

Eine wichtige Maßnahme zum Schutz vor Bränden ist der Einbau von Rauchwarnmeldern, der in Mecklenburg-Vorpommern seit April 2006 gesetzliche Pflicht für Wohnungen (Miet- und Eigentumswohnungen sowie Eigenheime) ist. So sind in Schlafräumen und Kinderzimmern sowie in Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Denn tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch! Bereits wenige Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können genügen.

Zuständig

Brandschutzamt
Frische Grube 13
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: Notruf 112
Telefon: 03841 251-3700

Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja