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Brandschutz

Brandschutz

Die Berufsfeuerwehr Wismar ist mit mehr als 700 Einsätzen im Jahr täglich 24 Stunden im Einsatz für Wismar.

Abwehrender Brandschutz

Zu den Aufgaben des Sachgebietes Abwehrender Brandschutz gehören unter anderem die:

  • Allgemeine Dienst- und Fachaufsicht für das Personal von Berufs- und Freiwilligen Einsatzkräften

  • Alle Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der ständigen Einsatzbereitschaft von Mannschaften und Gerät

  • Organisation des Inneren Dienstbetriebes

  • Koordination der Zusammenarbeit zwischen Berufs – und Freiwilliger Feuerwehr

  • Einsatzvorbereitung zur Entwicklung von Einsatztaktikstandards, Feuerwehrplänen und der Alarm- und Ausrückeordnung

  • Öffentlichkeitsarbeit

Vorbeugender Brandschutz


Der vorbeugende Brandschutz basiert auf Schutzzielen und Maßnahmen im Brandschutz. Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung eins Brandes und Ausbreitung von Rauch und Feuer vorgebeugt wird. Im Brandfall müssen die Rettung von Menschen, Tieren und bedeutenden Sachwerten sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein. Er schafft außerdem Voraussetzungen für einen wirkungsvollen abwehrenden Brandschutz.

Die Grundlage des Baulichen Brandschutzes ist die jeweilige Landesbauordnung (LBauO M-V), deren Vorschriften als Mindestanforderung gelten. Die Mitarbeiter des vorbeugenden Brandschutzes suchen auf der Grundlage der Landesbauordnung, der örtlichen Begebenheiten und der Art der Nutzung zusammen mit den Eigentümern Lösungen, um Gefahren vorzubeugen.


Zur Erreichung einer rechtlichen zulässigen Lösung der Schutzziele, sind die Wirksamkeit, die sicherheitstechnischen Möglichkeiten und die wirtschaftlichen Aspekte zu berücksichtigen. Die Sachbearbeiter des vorbeugenden Brandschutzes in der Berufsfeuerwehr Wismar bearbeiten folgende Aufgabenschwerpunkte:

  • Zusammenarbeiten mit dem Bauamt im Baugenehmigungsverfahren

  • Bauaufsichtliche Prüfung von Brandschutznachweises nach § 66 LBauO M-V und die Bauüberwachung

  • Durchführen von Brandverhütungsschauen nach § 19 BrSchG M-V in Verbindung mit der Verordnung über die Brandverhütungsschau (Brdverhschau M-V)

  • Brandschutztechnische Stellungnahmen

  • Brandsicherheitswachen



Gliederung des Vorbeugenden Brandschutzes:

Organisatorischer Brandschutz

  • Brandschutzbeauftragter

  • Brandschutzordnung

  • Alarmpläne

  • Flucht und Rettungswege

  • Löschgeräte

  • Unterwiesene Personen

Baulicher Brandschutz

  • Baustoffe und Bauteile

  • Brandabschnitte Komplextrennung

  • Flucht und Rettungswege

  • Anfahrwege und Aufstellflächen für die Feuerwehr



Anlagentechnischer Brandschutz

  • Brandmeldeanlagen

  • Feuerlöschanlagen

  • Rauch und Wärme Abzugsanlagen

  • Sicherheitsstromversorgung

  • Sicherheitsbeleuchtung

  • Blitzschutzanlagen



Zuständig

Brandschutzamt
Frische Grube 13
23966 Wismar
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Telefon: Notruf 112
Telefon: 03841 251-3700

Öffnungszeiten

Terminvergabe
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja