Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.
Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und unabhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie gewerbsmäßig
Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich
verabreichen.
Die Erlaubnisfreiheit entbindet nicht von der Einhaltung sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften, wie zum Beispiel Anzeigepflicht, lebensmittelrechtliche Vorschriften, Baurecht.
Führungszeugnis für Behörden und Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beide Dokumente sind bei der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung zu beantragen),
Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt,
Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer (IHK),
Bei juristischen Personen bzw. Vereinen sind die Auskünfte für alle vertretungsberechtigten Personen beizubringen.
Grundrisszeichnungen und Lagepläne der für den Betrieb des Gewerbes sowie für den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume in zweifacher Ausfertigung,
Pacht- oder Mietvertrag bzw. Eigentumsnachweis,
Außerdem ist ein Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister vorzulegen, wenn eintragungspflichtige Gesellschaften und juristische Personen oder eingetragene Vereine als Betreiber auftreten.
Gesundheitszeugnis
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.
Kosten für die Erlaubnis eines Gaststättengewerbes nach § 2 Absatz 1 Gaststättengesetz: 51,00 Euro bis 928,00 Euro
Führungszeugnis: 13,00 Euro
Auszug aus dem Gewerbezentralregister: 13,00 Euro
Unterrichtungsnachweis durch die Industrie- und Handelskammer: 38,00 Euro
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes ergeht kostenfrei.
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landesgesetze erlassen.
Persönliche Zuverlässigkeit
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja
FMS: Gewerbe-Anmeldung (Ordnungsamt - Formular)
FMS: Gewerbe-Abmeldung (Ordnungsamt - Formular)
FMS: Gewerbe-Ummeldung (Ordnungsamt - Formular)