Gem. §§ 24 ff BauGB steht der Gemeinde beim Kauf von Grundstücken ein Vorkaufsrecht zu, sofern sich die Fläche u. a. in einem rechtskräftigen Bebauungsplan befindet und sie dort für eine öffentliche Nutzung festgesetzt ist. Des Weiteren steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht u. a. in förmlich festgesetzten Sanierungsgebieten, im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung und in Umlegungsgebieten (Aufzählung nicht abschließend) zu. Das den Kaufvertrag beurkundende Notariat bittet die Gemeinde um Abgabe eines sog. Negativattests. Die Erteilung des Negativattests ist Voraussetzung für die Umschreibung des Grundbuchs beim Grundbuchamt.
Die Hansestadt Wismar erhebt für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis, die von der oder dem Beteiligten beantragt oder sonst von ihr oder ihm veranlasst worden sind (hier: Käufer) Verwaltungsgebühren gem. Verwaltungsgebührensatzung der HWI i. H. v. z. Z. 76,- € (gem. Tarifstelle 3.1 des Gebührentarifs).
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja