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26.09.2019

Informationen des Bürgermeisters an die Bürgerschaft auf der Sitzung vom 26.9.2019

Die Informationen des Bürgermeisters Thomas Beyer an die Bürgerschaft auf der Sitzung vom 26.9.2019 (ohne Veranstaltungstipps):

"Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren,

an dieser Stelle habe ich Sie in den letzten Monaten immer wieder über den Stand der Verhandlungen zur Finanzausgleichsgesetz (FAG) zwischen den kommunalen Landesverbänden und der Landesregierung informiert. Das will ich auch heute tun, weil am vergangenen Dienstag, also am 24. September 2019, die Abschlussverhandlung mit der Staatskanzlei stattfand, an der ich in meiner Funktion als stellvertretender Vorsitzender des Städte-und Gemeindetages teilgenommen habe. Medial ist darüber gestern und heute auch bereits berichtet worden.

Es waren noch einmal wichtige Themen auf der Agenda, die nunmehr abschließend geklärt worden sind. Unterm Strich konnte noch einmal ein Verhandlungsfortschritt aus Sicht der Kommunen erzielt werden. Gleichwohl stellt sich das Ergebnis natürlich differenziert dar.

Beispielsweise wird es bei der Absenkung der Beteiligungsquote um 0,333 Prozent bleiben. Das geht zu Lasten der Kommunen, immerhin um einen Betrag von 26 Millionen Euro. Andererseits verzichtet das Land auf einen sogenannten Sicherheitsabschlag. Dabei handelt es sich dann nicht um mehr Geld für die Kommunen, allerdings um eine vorzeitige Auszahlung von Mitteln in Höhe von 67 Millionen Euro. Hier wird seitens des Landes bezüglich der Jahre 2020 und 2021 auf eine Spitzabrechnung verzichtet.

Das wird aller Voraussicht nach ein Vorteil für die Kommunen sein. Wichtig für die Grund-und Mittelzentren ist, dass nunmehr alle Seiten auch zugestimmt haben, dass die Grund-und Mittelzentren, also insbesondere die kreisangehörigen Zentren, eine Übergangszuweisung nicht nur für drei Jahre, sondern für fünf Jahre erhalten. Angesichts der Verschiebungen innerhalb des FAG zugunsten von steuerschwachen Gemeinden und zu Lasten von steuerstarken Gemeinden wären ansonsten diesen Grund-und Mittelzentren erheblich benachteiligt worden. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Nachteil damit ausreichend ausgeglichen wird. Wir haben eingefordert, dass dies einer kritischen Prüfung unterzogen wird.

Ohnehin konnten in der Verhandlung am Dienstag auch einige Prüfregeln festgelegt werden. Das gilt sowohl für die Beteiligungsquote, für deren Ermittlung das Verfahren im Übrigen objektiviert werden soll, so dass hier Konfliktpotential möglichst minimiert wird. Das gilt aber auch für die Auswirkungen des FAG insgesamt, die erstmals im Jahr 2024 evaluiert werden sollen. Das gilt ebenfalls für die sogenannte Mindestausstattung der Kommunen.

Wie sich dies alles konkret auf jede einzelne Kommune, auf jede einzelne Stadt, auf jeden einzelnen Landkreis auswirken wird, bleibt abzuwarten und wird sich unter anderem auch aus dem sogenannten Orientierungserlass des Innenministeriums für die Haushaltsaufstellung des kommenden Jahres ergeben. Dabei ist auch ein nicht unerheblicher Faktor, in welcher Höhe die Kreisumlage gezahlt werden muss. Dazu hatte ich bereits in der letzten Sitzung ausgeführt, nämlich dass angesichts der deutlich höheren Ausstattung der Landkreise erwartet werden muss, dass die Landkreise ihre Kreisumlagesätze zugunsten der Kommunen deutlich absenken. Das gilt auch für den Landkreis Nordwestmecklenburg. So viel zum Abschluss der Verhandlungen über das künftige Finanzausgleichsgesetz.

2. Ich darf Ihnen mitteilen, dass es einen kleinen Fortschritt gibt bezüglich des Breitbandausbaus in der Hansestadt Wismar. Es gilt zwar nach wie vor die anachronistische 30 Mbit Grenze. Nichtsdestotrotz gibt es die Möglichkeit, dass für Krankenhäuser, Schulen, Gewerbegebiete auch in einem städtischen Raum wie Wismar Breitbandfördermittelanträge gestellt werden können. Dies hat der Landkreis Nordwestmecklenburg verabredungsgemäß für uns auch getan. Es sind insgesamt sieben Breitbandfördermittelanträge gestellt worden: Einmal für rechtliche Beratungsleistungen, einmal für die Förderung von Schulen und Krankenhäusern beziehungsweise sogenannte weiße Flecken und fünf Anträge für Gewerbegebiete.

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat uns mitgeteilt, dass diese Förderanträge am 4. September 2019 gestellt wurden. Vorher wurden sie selbstverständlich mit uns abgestimmt. Der Vorteil, der sich daraus ergibt ist, dass damit das Glasfasernetz in der Hansestadt Wismar insgesamt erweitert beziehungsweise komplettiert wird, das höchstwahrscheinlich dazu führen kann, dass auch andere Nutzer als die genannten - wie Schulen, Krankenhäuser und Unternehmen - davon profitieren werden. Über den weiteren Fortgang der Dinge werden wir natürlich vom Landkreis informiert, und diese Information werde ich dann auch an Sie weitergeben.

3. Es ist gelungen, ein weiteres Unternehmen in der Hansestadt Wismar anzusiedeln, nämlich die R&M Ship Technologies GmbH Hamburg. Das Unternehmen kauft eine Fläche von gut 11.000 Quadratmetern im Gewerbegebiet Redentin. R&M ist ein globaler Anbieter von individuellen und schlüsselfertigen Lösungen unter anderem für die Innenausstattung von Schiffen und maritimen Einrichtungen. Das Unternehmen hatte schon eine eigene Möbeltischlerei in unserer Stadt, musste aber aufgrund der Expansion von MV-Werften zeitweilig mit der Möbelendfertigung auf den Standort Rostock ausweichen. Aus diesem Grund startet es nun im Gewerbegebiet Redentin neu.

So erfreulich das ist, zeigt es einmal mehr und beispielhaft, dass der Flächenbedarf bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung groß ist. Insofern sind wir gut beraten, uns darauf zu konzentrieren, künftig weitere Flächen zu erschließen. Das gilt zunächst insbesondere für das Großgewerbegebiet Kritzow, womit wir auch im nächsten Jahr gemeinsam mit der Gemeinde Hornstorf beginnen wollen.

4. Bezüglich des Digitalen Innovationszentrums gibt es weitere Fortschritte. Sie wissen, dies ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen der Wirtschaftsfördergesellschaft der Hansestadt Wismar und der Hochschule Wismar. Für den Betrieb des Digitalen Innovationszentrums hat die Hochschule Wismar - oder genauer gesagt die Forschungs-GmbH der Hochschule Wismar - nunmehr in Anwesenheit von Herrn Senator Berkhahn einen Fördermittelbescheid des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 234. 000 Euro erhalten. Die notwendigen Bauarbeiten im Sozialgebäude im Alten Hafen für das Digitale Innovationszentrum laufen bereits.

Vielen Dank!"
Quelle: Pressestelle der Hansestadt Wismar