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27.06.2019

Mitteilungen des Bürgermeisters zur Sitzung der Bürgerschaft am 27. Juni 2019

Wismars Bürgermeister Thomas Beyer hat die Bürgerschaft auf ihrer Sitzung am 27. Juni 2019 über folgende Sachverhalte (Veranstaltungstipps ausgenommen) informiert:

Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

auch ich möchte Ihnen, gleichzeitig auch im Namen von Herrn Senator Berkhahn und Frau Senatorin Bansemer, zur Wahl in die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar gratulieren.

Die Bürgerschaft hat auch in der vergangenen Wahlperiode wichtige Entscheidungen getroffen und damit wichtige Weichenstellungen vorgenommen, um der derzeitigen dynamischen Entwicklung unserer Stadt gerecht zu werden. Dazu gehören grundlegende Infrastrukturentscheidungen, Planungen und Investitionen, dazu gehören aber ebenfalls Rahmenbedingungen, die ein friedliches, soziales, tolerantes Zusammenleben in unserer Stadt ermöglichen. Immer nach unserem Motto „Wismar – neugierig, tolerant und weltoffen“. Gerade diese Weltoffenheit wird angesichts der Internationalität unserer Unternehmen, angesichts einer größeren Zahl internationaler Studierender an unserer Hochschule, angesichts zahlreicher internationaler Gäste als Touristen in unserer Stadt und bezüglich dessen, dass auch in den Unternehmen und im Dienstleistungsgewerbe unserer Stadt zunehmend internationale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer arbeiten und arbeiten werden, ausgesprochen  wichtig sein.

In diesem Sinne wünsche  ich mir, dass wir gemeinsam auch weiter gute Entscheidungen für unsere Stadt treffen, letztlich Entscheidungen für eine nachhaltige Entwicklung, die es auch ermöglicht, unsere wirtschaftlichen Grundlagen und damit auch die Existenzgrundlagen für viele Menschen, die hier leben und leben werden, zu verbreitern.

Ich habe mit allen Fraktionen Gesprächstermine verabredet, um die aktuellen Schwerpunkte unserer Arbeit vorzustellen und zu erörtern. Einige Gespräche haben bereits stattgefunden, die nächsten werden demnächst folgen. Diese sollen auch dazu dienen, die konstruktive Arbeit der letzten Legislaturperiode fortzusetzen.

Folgendes möchte ich Ihnen nun mitteilen.
1. Die vorherige Bürgerschaft und ebenfalls deren Vorgängerin "mussten" mehrere Haushaltskonsolidierungskonzepte beschließen. Das war nicht immer angenehm, letztlich jedoch konnten wir uns mehrheitlich auf diese Konzepte verständigen, die notwendig geworden sind, weil nach der Kreisgebietsreform der Stadt deutlich weniger Geld für ihre Aufgaben zur Verfügung stand.
Zusätzlich wurde auch eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern geschlossen, über die der Hansestadt Wismar Konsolidierungshilfen zur Verfügung gestellt wurden.

Nunmehr darf ich Ihnen mitteilen,  dass wir auch aus dem Entschuldungsfonds des Landes einen Betrag in Höhe von 3,368936 Mio. Euro erhalten haben. Der Bescheid ging hier Ende Mai 2019 ein und der Betrag wurde mittlerweile überwiesen. Dieser Betrag ist ausschließlich für den Abbau der aufgelaufenen Fehlbeträge der vorherigen Haushaltsjahre einzusetzen.  Er wird uns ermöglichen, dass wir voraussichtlich im nächsten Jahr dann hoffentlich unsere Fehlbeträge vollständig abgebaut haben. Dass wir diesen Betrag erhalten haben, ist letztlich dem disziplinierten Verhalten sowohl der Bürgerschaft als auch der Stadtverwaltung zu verdanken. Wenn es gelingt, die  Fehlbeträge dann vollständig abzubauen,  sind wir natürlich in der Haushaltsplanung auch etwas freier, was natürlich nicht bedeutet, dass wir übermütig werden dürfen.


2. Insofern muss ich gleich etwas Wasser in den Wein kippen, denn ich will Ihnen kurz die Situation um die Verhandlungen zum neuen Finanz-Ausgleichs-Gesetz schildern. Es liegt bisher noch kein Gesetzentwurf vor und aus meiner Sicht ist auch die Vereinbarung von Anfang März noch nicht erfüllt, im Gegenteil, sie ist sogar in Frage gestellt.

Folgende Verhandlungsschwerpunkte gibt es derzeit. Zum einen beabsichtigt das Land die sogenannte Beteiligungsquote, die derzeit fast 34,4 % beträgt, abzusenken auf 34,163 %. Mit Beteiligungsquote ist  der Anteil aus der Gesamtfinanzmasse gemeint, der den Kommunen zusteht.  
Diese Quote wird alle zwei Jahre überprüft. Bei den letzten beiden Überprüfungen kam heraus, dass eigentlich die Kommunen mehr Geld bekommen müssten, die Quote wurde trotzdem nicht angepasst. Jetzt hat die Überprüfung aus Sicht des Landes – die Kommunen bezweifeln dies ausdrücklich – ergeben, dass die Quote zu Lasten der Kommunen abgesenkt werden muss, so dass  die Kommunen ca. 26 Mio. Euro weniger erhalten sollen.
Die kommunalen Verbände haben dagegen protestiert und sind nicht willens, diese Absenkung  zu akzeptieren.
Weiterhin wird nach wie vor über die sogenannten Abzugsbeträge, immerhin handelt es sich um ca. 195 Mio. Euro, verhandelt.
Im Zuge dieser Verhandlungen ist im übrigen herausgekommen, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern aus diesen Abzugsbeträgen, also letztlich aus den Kommunen zustehenden Mitteln, die Landesanteile, z.B. für die Städtebauförderung oder für die Krankenhausförderung, finanziert. Dies ist aus Sicht der Kommunen völlig inakzeptabel. Wir haben als Kommunen unseren Drittelanteil zu erbringen und das Land ebenfalls.
Eine Einigung, auf die Abzugsbeträge künftig zu verzichten, was bedeuten würde, dass die Kommunen insgesamt ca. 67 Mio. Euro mehr erhalten würden, ist derzeit überhaupt nicht absehbar.
Größtes Problem jedoch ist für uns, dass eine ganze Reihe von Grundzentren und auch einige Mittelzentren, u.a. die Hansestadt Wismar, durch die neue horizontale Finanzverteilung, also die Verteilung zwischen den unterschiedlichen Kommunen, stark benachteiligt werden und geringere  Finanzspielräume in den nächsten Jahren haben werden. Dies haben die Grundzentren gegenüber dem Städte- und Gemeindetag deutlich gemacht und ihn aufgefordert, diesbezüglich nachzuverhandeln. Auch hier deutet sich noch keine wirkliche Lösung an.

Für die Hansestadt Wismar habe ich selbstverständlich auch hier Nachverhandlungen und vor allem Nachbesserungen eingefordert.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich Heike Bansemer ein großes Dankeschön sagen. Sie hat sich in verschiedenen Gremien engagiert und die Verhandlungen für die kommunalen Verbände mit vorbereitet. Nur weil wir allesamt so gut gebrieft waren, konnten wir manch Winkelzug der Landesregierung auch als solchen entlarven.

Ich erzähle Ihnen dies alles, weil ich Sie bitten möchte, wirklich eindringlich bitten möchte, über all Ihre Netzwerke Einfluss zu nehmen darauf, dass gerade letztgenannte Benachteiligung für die wirtschaftlichen Zentren unseres Landes nicht eintritt.
Selbstverständlich haben Frau Bansemer und ich auch das Gespräch mit dem hiesigen Landtagsabgeordneten, Herrn Gundlack, gesucht und ihm auch unsere Erwartung mitgeteilt, keine, für die Hansestadt Wismar, schädliche Entscheidung bzgl. dieses Gesetzgebungsvorhabens zu treffen. Und das ist sehr ernst gemeint und ich würde mir wünschen, dass auch auf andere Landtagsabgeordnete hier Einfluss genommen wird!
Soviel zum FAG.

3. Ich möchte Sie einmal über ein ganz anderes Thema informieren, dass leider kaum öffentlich wahrgenommen wird, aus meiner Sicht aber durchaus Bedeutung hat. Trotz der guten konjunkturellen Entwicklung in Deutschland und auch trotz der rückläufigen Arbeitslosenzahl in den vergangenen Jahren, gibt es nach wie vor eine zahlenmäßig große Gruppe von sogenannten (das ist jetzt die Begrifflichkeit der Arbeitsverwaltung) arbeitsmarktfernen Langzeitarbeitslosen, die seit langem Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, also kurz gesagt Hartz IV, beziehen und ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer Beschäftigung haben.
Aus kommunaler Sicht haben wir den Gesetzgeber hier immer wieder aufgefordert, neue gesetzlich verankerte Instrumente zu schaffen, um auch diese Gruppe in Beschäftigung zu bringen.
Das ist nunmehr mit dem neuen Paragraphen 16i im SGB II „Teilhabe am Arbeitsleben“ gelungen. Um diesen Paragraphen umzusetzen, hat der Bund insgesamt 4 Milliarden Euro für den Zeitraum bis zum Jahr 2022 zur Verfügung gestellt.
Das Jobcenter in Wismar hat sich von Anfang an diesbezüglich vorbildlich engagiert. Das kann man allein an der Zahl erkennen, dass in Mecklenburg-Vorpommern bis zum 15.06. insgesamt 372 Beschäftigungsverhältnisse auf Grundlage dieses Paragraphen begründet wurden, davon allein 87 in Nordwestmecklenburg und davon wiederum ein sehr großer Teil in der Hansestadt Wismar. Die Betroffenen werden über 5 Jahre gefördert, in den ersten beiden Jahren zu 100% des ortsüblichen, tariflichen Entgelts, in den Folgejahren degressiv zu 90%, 80% und 70%, den Differenzbetrag zahlt der Arbeitgeber.
Diese Möglichkeit wird wirklich sehr gut angenommen. Die 87 Beschäftigungsverhältnisse verteilen sich folgendermaßen:
=> 18 wurden bei Ämtern und Gemeinden begründet
=> 40 in Vereinen und
=> 29 beim privaten Arbeitgebern.
Das Jobcenter schrieb mir dazu, ich zitiere: „In allen Fällen achten wir auf eine nachhaltige Beschäftigung, d. h. Ziel ist (spätestens) nach Ablauf der Förderung die Einmündung in ein (ungefördertes) Beschäftigungsverhältnis.“
Weiterhin schreibt das Jobcenter, ich zitiere erneut: „Dem besonderen Gedanken der Stärkung der Familien wird Rechnung getragen, in 38 Fällen leben in den geförderten Familien mindestens 1 Kind.“
Erfreulich ist für mich das Fazit, dass festgestellt wird, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine hohe Motivation zeigen. Lediglich erst ein Beschäftigungsverhältnis endete vorzeitig. Außerdem ist festzustellen, dass die Arbeitgeber sich ausgesprochen zufrieden, bezüglich der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeigen. Das Jobcenter stellt insofern fest, ich zitiere ein letztes Mal: „Die Umsetzung der Leistung ´Teilhabe am Arbeitsmarkt` in Nordwestmecklenburg zeigt, dass den gängigen Klischees Langzeitarbeitsloser in unserer Region nicht gefolgt werden kann.“
Dem, meine Damen und Herren kann ich mich nur ausdrücklich anschließen, denn häufig sind immer wieder Vorurteile benannt worden, dass Leute, die über viele Jahre arbeitslos waren, nicht mehr beschäftigungsfähig sein. Mit diesem neuen Instrument ist einmal mehr der Beweis angetreten worden, dass bei guter Förderung dieses Klischee eben nicht stimmt. Das ist erfreulich! Insofern beteiligen auch wir uns. Beispielsweise beim EVB sind mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den §16i SGBII beschäftigt und wir haben weitere Stellen beim Jobcenter bereits beantragt.

4. Ich möchte Sie über ein Europäisches Projekt, dass auch in der Hansestadt Wismar gefördert wird, kurz informieren. Das Projekt läuft unter der Überschrift „Crossroads in History“.
Beteiligt sind das Kalmar County Museum, die Klaipeda University, das European Solidarity Center Gdansk, das Nationalmuseum Gdansk und das Stadtgeschichtliche Museum Wismar. Diese Institutionen haben einen Antrag auf             EU-Fördermittel in der 6. Ausschreibungsrunde des sogenannten South Baltic Programms gestellt, der positiv beschieden wurde.
Ziel des Projektes ist die Vernetzung und Kooperation kultureller Einrichtungen im Bereich der südlichen Ostsee. Um es einmal einfach auszudrücken, wir können innerhalb dieses Projektes voneinander lernen. Besonders interessant ist auch für das Museum in Wismar die Vermittlungsmethode des „Time Travel“, die im Kalmar County Museum entwickelt wurde und von der wir bereits während unseres Besuches in unserer Partnerstadt Kalmar erfuhren. Diese didaktische Methode bindet das lokale Kulturerbe in den Lernprozess ein, um die Reflektion der zeitgenössischen Themen zu ermöglichen und damit Instrumente für den Aufbau der Gesellschaft zu bieten. Unser Museum plant also insofern unter dem Aspekt -Reisen, Flucht, Vertreibung, Besatzung im Ostseeraum- die Erarbeitung folgender Themen:
=> der Hansekaufmann und sein Netzwerk
=> Flucht und Vertreibung im Dreißigjährigen Krieg und in der Schwedenzeit sowie Flucht und Vertreibung im 20. Jahrhundert, während und nach dem 2. Weltkrieg,
und als Drittes
=> innerdeutsche Beziehungen, Abwanderungen nach 1990, Neubürger und Flüchtlinge heute,
Zielgruppe sind Schüler, Rentner, Neubürger und Flüchtlinge.
Insofern ist dieses europäisch geförderte Projekt durchaus eben auch ein Projekt neben weiteren Partnern mit unserer Partnerstadt Kalmar aus Schweden.
Allen Mitarbeitern, die den natürlich nicht ganz unkomplizierten europäischen Antrag vorbereitet haben, sei herzlich Dank gesagt.

5. Wir haben einiges vor mit Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren, insofern möchte ich auf einige wichtige Termine aufmerksam machen:
Bereits am 03.07., also in der nächsten Woche, am Mittwoch gibt es eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft mit MV-Werften. 03.07./ 17:00 Uhr, das war ausdrücklicher Wunsch und Beschluss der vorherigen Bürgerschaft. Herr Fetten wird mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern uns Informationen über den aktuellen Stand der Entwicklung geben, auch auf das innerbetriebliche Mobilitätskonzept eingehen und natürlich auch zum Übernachtungsschiff Libra ausführen. Im Anschluss daran, wird es auch eine öffentliche Informationsveranstaltung geben zu den gleichen Themen ab 19:00 Uhr, beides hier im Bürgerschaftssaal.
Ebenfalls aufmerksam machen möchte ich auf den Workshop mit dem Institut IFH zum Thema Innenstadtentwicklung, organisiert über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH. Hierzu sind den Fraktionen der Bürgerschaft bereits Einladungen zugegangen. Die Veranstaltung findet am 10. Juli, von 09:00 bis 16:00 Uhr im TGZ statt. Ich bitte Sie darum, rechtzeitig Ihre Teilnahme zurückzumelden. Dieser Workshop war eine Idee, die sich aus Sitzungen des Kulturausschusses und des Wirtschaftsausschusses zum gleichen Thema, nämlich Innenstadtentwicklung ergeben hat.
Ebenfalls eine Einladung ist Ihnen bereits für den 13. August zugegangen. Hier hat Sie die Firma EGGER eingeladen, um die Pläne zur Unternehmenserweiterung vorzustellen. Um 16:45 Uhr wird hier am Markt ein Shuttle-Bus stehen, der uns dann zum Firmengelände bringt. Geplant ist die Veranstaltung von 17:00 bis 20:00 Uhr. Ich weiß, dass es schon einige Rückmeldungen gab. Trotzdem möchte ich hier noch einmal auf den Termin aufmerksam machen. Es ist immer gut, sich vor Ort zu informieren, deswegen hatte ich Fa. EGGER darum gebeten, eine solche Informationsveranstaltung zu organisieren, damit Sie wissen, worüber Sie gegebenenfalls auch zu entscheiden haben, denn hier geht es auch um den Ausbau von Infrastrukturen.

Und aufmerksam machen möchte ich, darauf, dass ich die Wirtschaftsfördergesellschaft gebeten habe, eine Bustour nach Papenburg zu organisieren, und zwar am 29. und 30. Oktober. Hierzu werden Sie demnächst Einladungen erhalten. Wir wollen die dortige Werft besichtigen, aber auch insgesamt uns einen Eindruck verschaffen, denn in Papenburg ist bereits eine Entwicklung vollzogen worden, die wir hier in Wismar gerade in den Anfängen erleben. Insofern ist es durchaus sinnvoll, sich einmal dort zu informieren. Ich habe auch mit meinem dortigen Kollegen Kontakt aufgenommen und er ist gern bereit, uns aus Sicht der Stadt Papenburg wichtige Informationen zu geben.

Wie gesagt, die Einladung wird Ihnen noch zugehen, notieren Sie sich bitte den Termin 29./30.10.2019 vor.

Quelle: Pressestelle der Hansestadt Wismar