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Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
[Nr.99115002060002 ]

Allgemeine Informationen

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlung an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft durch Familienangehörige, denen man selber nicht angehört
  • Datenübermittlung an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen ,
  • Datenübermittlung aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk
  • Datenübermittlung an Adressbuchverlage.

Der Widerspruch gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre beantragt haben.

Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung aus dem Melderegister (PDF, 26 kB)

Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten (PDF, 69 kB, Formulare)

Online beantragen

Zuständig

Melde- und Passangelegenheiten
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja