Ein Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) eine Übersicht über die in Wismar gezahlten Mieten für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage (= ortsübliche Vergleichsmiete).
Der qualifizierte Mietspiegel 2024/25 der Hansestadt Wismar liefert ein wissenschaftlich abgesichertes und differenziertes Bild der aktuell in Wismar gezahlten durchschnittlichen Mieten und bildet damit eine repräsentative und rechtssichere Grundlage für die Mietpreisgestaltung. Er ist am 29. Oktober 2023 vom Arbeitskreis Mietspiegel anerkannt worden. Es handelt sich um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558 d BGB.
Die Mietspiegelbroschüre und der Methodenbericht zum qualifizierten Mietspiegel der Hansestadt Wismar 2024/25 stehen auf dieser Internetseite zum kostenfreien Download zur Verfügung.
Gleichzeitig stellen wir einen Online-Mietspiegelrechner zur Verfügung, mit dem die ortsübliche Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung ermittelt werden kann.
Der qualifizierte Mietspiegel 2024/25 der Hansestadt Wismar erlangt mit Veröffentlichung der Mietspiegelbroschüre und des Methodenberichts auf dieser Internetseite am 1. Januar 2024 seine Gültigkeit. Er ist bis zum 31. Dezember 2025 gültig.
Online-Mietspiegelrechner: https://omsp.analyse-konzepte.de/wismar/
Mietspiegel Wismar 2024 - Methodenbericht (PDF, 1.4 MB)
Mietspiegel 2024 (PDF, 846 kB)
Mietspiegel 2017 (PDF, 1 MB)
Mietspiegel 2015 (PDF, 8.3 MB)
Mietspiegel 2013 (PDF, 8.2 MB)
Mietspiegel 2011 (PDF, 1.5 MB)
Mietspiegel 2009 (PDF, 735 kB)
Mietspiegel 2007 (PDF, 1.2 MB)
Mietspiegel 2004 (PDF, 310 kB)
Mietspiegel 2002 (PDF, 104 kB)
Ein Mietspiegel gibt Ihnen einen Überblick über die Mieten vergleichbarer Wohnungen in der Stadt beziehungsweise Gemeinde. Er enthält Anhaltspunkte dafür,
Der Mietspiegel weist auf der Grundlage von Nettokaltmieten, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert wurden, die Durchschnittsmiete nettokalt (ortsübliche Vergleichsmiete) in Euro pro Quadratmeter monatlich aus. Diese Vergleichsmiete kann für jede einzelne Wohnung höher oder niedriger ausfallen. Die Kriterien dafür sind im Mietspiegel aufgelistet.
Entscheidend können beispielsweise sein:
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann von der aktuellen Marktmiete abweichen.
Mietspiegel werden von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter, beispielsweise Mieterverbände, Haus- und Grundbesitzervereinigungen, gemeinsam oder von den Städten/Gemeinden erstellt. Eine Stadt/ Gemeinde soll einen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht.
Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern gilt laut Gesetz zur Reform des Mietspiegelrechts in Zukunft eine Pflicht zur Erstellung von einfachen Mietspiegeln (Inkrafttreten am 1. Juli 2022).
Mietspiegel sollen in der Regel im Abstand von zwei Jahren an die Marktentwicklung angepasst und veröffentlicht werden.
Mietspiegel gibt es in vielen größeren Städten und Gemeinden.
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja