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Melde- und Passangelegenheiten

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vorläufiger Personalausweis

Voraussetzung

  • es wird sofort ein gültiges Dokument benötigt (wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist):

    • zur Überbrückung der Herstellungszeit des regulären Personalausweises

    • nach Verlust des Personalausweises

    • nach Eheschließung / Namensänderung

Erforderliche Unterlagen

  • alter Personalausweis oder vorläufiger Personalausweis

  • aktuelles biometrisches Foto

  • Geburtsurkunde; Eheurkunde

  • Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei unter 16 Jährigen

  • Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters

Form

  • persönliche Beantragung

  • bei unter 16 Jährigen zusätzlich mindestens ein gesetzlicher Vertreter

Gültigkeit

  • maximal 3 Monate

Herstellungszeit

  • sofortige Ausstellung

Kosten

  • 10,00 Euro

Rechtsgrundlagen

  • Personalausweisgesetz (PauswG)

  • Personalausweisgebührenverordnung (PauswGebV)

Zuständig

Melde- und Passangelegenheiten
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2345 (Hotline)
E-Mail

Öffnungszeiten


Termine können online gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden.(Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)


Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
08.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja