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13.05.2020

Widerruf verkaufsoffener Sonntage nach Bäderverkaufsordnung (BädVerkVO M-V vom 22. März 2019)

Die Freigabe vom 22. Februar 2020 der verkaufsoffenen Sonntage nach der Bäderregelung im historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar

am 17. Mai und am 24. Mai 2020

veröffentlicht im Stadtanzeiger 02/20 sowie im Internet unter www.wismar.de wird hiermit widerrufen.

Begründung:
Der Widerruf der Freigabe ist geboten, weil § 8 Abs. 1 Corona-Übergangs-LVO MV vom 08. Mai 2020 öffentliche Veranstaltungen untersagt. Damit ist die Möglichkeit einer Ladenöffnung gemäß § 4 BädVerkVO M-V nicht gegeben.

Wismar, 12. Mai 2020

Thomas Beyer
Bürgermeister

Quelle: Ordnungsamt, SG Gewerbe

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Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Hinweis

Gemäß § 14 der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar vom 28.03.2013 erfolgt die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen sowie von sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Stadt.

An dieser Stelle werden Sie daher ab dem 07.04.2013 die sonstigen öffentlichen Bekanntmachungen der Stadt finden. Dies sind u.a.Bekanntmachungen zu verkaufsoffenen Sonntagen, Bekanntmachungen von öffentlich-rechtlichen Verträgen, die Einladungen zu den Sitzungen der Bürgerschaft. Deren Ausschüsse finden Sie im Sitzungskalender.

Öffentliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch (z.B. die Bekanntmachung zur Auslegung von Plänen) erfolgen durch Abdruck im "STADTANZEIGER". Sie sind an dieser Stelle nur informativ eingestellt.