Die Freigabe vom 22. Februar 2020 der verkaufsoffenen Sonntage nach der Bäderregelung im historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar
am 17. Mai und am 24. Mai 2020
veröffentlicht im Stadtanzeiger 02/20 sowie im Internet unter www.wismar.de wird hiermit widerrufen.
Begründung:
Der Widerruf der Freigabe ist geboten, weil § 8 Abs. 1 Corona-Übergangs-LVO MV vom 08. Mai 2020 öffentliche Veranstaltungen untersagt. Damit ist die Möglichkeit einer Ladenöffnung gemäß § 4 BädVerkVO M-V nicht gegeben.
Wismar, 12. Mai 2020
Thomas Beyer
Bürgermeister
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja