Aufgrund des § 10 des Gesetzes zur Neuregelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LöffG M-V), vom 18. Juni 2007 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7128 – 1) in Verbindung mit § 5 der Verordnung über erweiterte Ladenöffnungszeiten in Kur- und Erholungsorten, Weltkulturerbestädten sowie in anerkannten Ausflugsorten und Ortsteilen mit besonders starkem Fremdenverkehr (Bäderverkaufsverordnung – BädVerkVO M-V) vom 11. Dezember 2015 (GS Meckl.-Vorp. Gl. Nr. 7128-2-5) wird durch den Bürgermeister der Hansestadt Wismar festgelegt:
Im nachstehend aufgeführten historischen Altstadtbereich der Hansestadt Wismar dürfen am Sonntag, den
Verkaufsstellen geöffnet sein:
Ort: Historische Altstadt
(begrenzt durch Am Hafen, Wasserstraße, Bahnhofstraße, Dr.-Leber-Straße, Dahlmannstraße und Ulmenstraße einschließlich Holzhafen)
Verkaufszeitraum: 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Auf die Beschäftigtenschutzregelungen nach § 6 Bäderverkaufsverordnung (BädVerkVO M-V) wird verwiesen.
Wismar, 23. Januar 2019
Thomas Beyer
Bürgermeister
Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja