Tempo-30-Zone im Wohngebiet Wismar-Süd
Die Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Wismar richtet ab dem 24. Juni, 7.00 Uhr, im Wohngebiet Wismar-Süd eine Tempo-30-Zone ein. Betroffen ist der Bereich zwischen Kanalstraße/Lenensruher Weg, Klußer Damm und Dr.-Leber-Straße. Die Zoneneinrichtung umfasst somit die Straßen Turnerweg, Dr.-Liebenthal-Straße, Vogelsang, Turnplatz, Goethestraße, Podeusstraße, Dahlberg, Dr.-Unruh-Straße, Schillerring, Jahnstraße sowie Fichtestraße.
Tempo-30-Zonen sind insbesondere in Wohngebieten mit erhöhtem Fußgänger- und Radverkehr sowie hohem Querungsbedarf vorgesehen. Im betreffenden Gebiet befinden sich unter anderem ein Sportplatz, ein Spielplatz, eine Kindertagesstätte, eine Kirche, die Kreismusikschule sowie zahlreiche Wohnhäuser. Dadurch ist insbesondere in den Morgen-, Nachmittags- und Freizeitstunden mit einem erhöhten Aufkommen von Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Radfahrerinnen und Radfahrern zu rechnen. Zudem handelt es sich überwiegend um Zielverkehr der Anwohnerinnen und Anwohner, während Durchgangsverkehr nur in geringem Umfang vorhanden ist.
Mit der Maßnahme verfolgt die Hansestadt Wismar das Ziel, die Verkehrssicherheit und Aufenthaltsqualität im Wohngebiet nachhaltig zu verbessern. Die Tempo-30-Zone dient insbesondere dem Schutz der dort Wohnenden sowie der schwächeren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
Im Zuge der Umsetzung werden bestehende Vorfahrtsregelungen angepasst. Ein großer Teil der bisherigen Vorfahrtsbeschilderung entfällt, wodurch die Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer Kreuzungsbereiche künftig mit erhöhter Aufmerksamkeit befahren müssen. Innerhalb der Zone gilt grundsätzlich die Regelung "Rechts vor Links".
Nach Änderung der Vorfahrtsregelungen wird für einen Zeitraum von drei Monaten zusätzlich eine temporäre Gefahrenbeschilderung an den betroffenen Kreuzungen eingerichtet.
Zur besseren Wahrnehmbarkeit werden die neuen Tempo-30-Zonenschilder in den Kreuzungsbereichen abgesetzt aufgestellt.
Darüber hinaus erfolgen weitere Anpassungen der Beschilderung. Dazu gehören unter anderem:
• die Anpassung vorhandener Radverkehrsbeschilderungen,
• der Wegfall einzelner Haltverbote aufgrund bereits bestehender verkehrsrechtlicher Regelungen,
• der Verzicht auf gesonderte Parkbeschilderung in der Dr.-Unruh-Straße im Bereich des ehemaligen Krankenhauses (das Parken bleibt dort weiterhin zulässig)
• sowie der Rückbau bestehender einzelner Tempo-30-Schilder zugunsten der einheitlichen Zonenausweisung.
Die Hansestadt Wismar bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer insbesondere während der Umstellungsphase um besondere Aufmerksamkeit und bedankt sich für das Verständnis der Anwohnerinnen und Anwohner.