Stadtanzeiger / Stadtleben Schrankenanlage auf dem Parkplatz der Kreisverwaltung Rostocker Straße

Quelle: Landkreis Nordwestmecklenburg

Die kamerabasierte Schrankenanlage der Parkplatzanlage Rostocker Straße geht in Betrieb.

Die Benutzung der Parkplatzanlage des Landkreises in der Rostocker Straße in Wismar ist Besucherinnen und Besuchern der Kreisverwaltung ab 22.12.2025 in der Zeit von 9.00 bis 22.00 Uhr gestattet. Es besteht keine Möglichkeit, einen Dauerparkplatz zu nutzen. Bei Nutzung des Parkplatzes über die genannte Öffnungszeit erhebt der Landkreis Nordwestmecklenburg ein zusätzliches Entgelt in Höhe von 30 Euro.

Für die Benutzung des Parkplatzes gelten folgende Entgelte:

Montag bis Freitag

  • Kurzparker 1. und 2. Stunde: kostenfrei
  • angefangene 3. Stunde: 3,00 Euro
  • maximales Entgelt ab 4. Stunde (Tageshöchstsatz) 4,00 Euro

Wochenende, Feiertag

  • je angefangene Stunde 1,00 Euro
  • maximales Entgelt ab 4. Stunde (Tageshöchstsatz) 4,00 Euro

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