Stadtanzeiger / Stadtleben Mitteilungen von Bürgermeister Thomas Beyer zur Bürgerschaftssitzung am 27.11.2025

Quelle: Büro des Bürgermeisters

(ohne Veranstaltungstipps)

- es gilt das gesprochene Wort -

Frau Präsidentin,
meine sehr verehrten Damen und Herren,

zunächst will ich Ihnen, wie angekündigt, berichten von den Verhandlungen, die die kommunalen Landesverbände – also der Städte- und Gemeindetag und der Landkreistag – mit der Landesregierung bezüglich der Kommunalfinanzierung geführt haben. Im Wesentlichen teilen sich die Verhandlungen auf drei Themenbereiche auf.

Zum einen ging es um die allgemeine Kommunalfinanzierung, zum zweiten um die Sozialausgaben und zum dritten um die Umsetzung des Sondervermögens des Bundes.

Ich habe Ihnen diesbezüglich das Abschlusspapier bereits als B/A zugesandt, möchte allerdings folgendes hier hinzufügen:

1. Zur kommunalen Finanzausstattung:

Insgesamt ist diese, verglichen zum Ausgangspunkt, um 346 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 verbessert worden. Wenn man allerdings in die einzelnen Bausteine dieser Verbesserung schaut, ist unverkennbar, dass es hier letztlich das Prinzip Hoffnung gibt, denn im Grunde sind die Belastungen beziehungsweise die Verminderung der Schlüsselmasse auf die Folgejahre ab 2028 verschoben worden. Seitens der Kommunen, also sowohl seitens der Landkreise als auch seitens der Städte und Gemeinden, ist dieses Verfahren grundsätzlich aber befürwortet worden, damit wir wenigstens in den kommenden zwei Jahren unsere Defizite etwas abmildern können. Klar ist, dass spätestens im Jahr 2027 – so ist es auch vereinbart worden – erneut über die allgemeine kommunale Finanzlage gesprochen werden muss. Um welche Maßnahmen es im Einzelnen geht, können Sie unschwer dem erwähnten Ergebnispapier entnehmen. Dazu will ich jetzt hier nicht weiter ausführen.

Für uns selbst wird das bedeuten, dass im Zuge der Haushaltsdurchführung des Doppelhaushaltes 2026/2027 etwaige zusätzliche Landeszuweisungen im Vergleich zur jetzigen Haushaltsplanung defizitmindernd eingesetzt werden können. Dazu werden wir, wenn der Haushalt in der Bürgerschaft beraten wird, auch entsprechend ausführen und einen Beschlussvorschlag unterbreiten.

2. Sozialausgaben:

Hier ist zunächst deutlich zu sagen, dass wir gar nicht so sehr auf der Einnahmenseite, sondern insbesondere auf der Ausgabenseite in allen Kommunen und auf allen Ebenen erhebliche Probleme haben. Aus diesem Grunde ist, gemeinsam mit der Landesregierung, eine Taskforce Sozialreform gebildet worden, die auch erste Ergebnisse vorgelegt hat, die entsprechend in die Verordnungen des Landes und ähnliches Eingang finden sollen. Hier geht es nicht vordergründig um Leistungskürzungen, sondern es geht insbesondere darum, Transparenzregeln zu schärfen und Eingriffsrechte, auch im laufenden Entgeltjahr, zu ermöglichen, damit das, was als Entgeltgelt für die unterschiedlichen Leistungen – ob es nun in der Eingliederungshilfe ist oder in der Kindertagesstättenbetreuung – vereinbart wurde, auch eingehalten wird beziehungsweise wenn es nicht eingehalten wird, auch entsprechende Rückzahlungen erfolgen.

Es ist überdies verabredet worden, dass die Taskforce weiter zusammentreten und weiter beraten wird und ihre Ergebnisse dann mit den Leistungserbringern erörtern wird. Näheres finden Sie auch hier im zweiten Abschnitt des Ergebnispapieres.

Grundsätzlich ist hinzuzufügen, dass der Bundesgesetzgeber mit dem BTHG ein Gesetz beschlossen hat, das hohen Administrationsaufwand erzeugt und zur Kostenexplosion geführt hat, der Gesetzgeber hat aber nicht die erforderlichen Mittel bereitgestellt. Hier ist enormer Handlungsbedarf.

3. Sondervermögen des Bundes und dessen Umsetzung:

Hier war es insbesondere ein Anliegen des Städte- und Gemeindetages, dass alle Kommunen, alle Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, aus dem Sondervermögen entsprechende Investitionen zu realisieren. Insofern konnte in den Verhandlungen erreicht werden, dass zusätzliche 36 Millionen dafür zur Verfügung gestellt werden, dass jede Gemeinde in Mecklenburg-Vorpommern, egal wie groß sie ist, einen Sockelbetrag in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt bekommt. 50.000 Euro sind die Untergrenze einer Investition, die aus dem Sondervermögen umgesetzt werden darf, kleinteiliger ist es nicht möglich. Die Gemeinden können diese Mittel kombinieren mit anderen Mitteln aus dem Sondervermögen, sie können sich auch zusammentun und gemeinsam Investitionen umsetzen und Ähnliches. Es gibt bezüglich dieser 50.000 Euro keine Verpflichtung, Eigenmittel zusätzlich einzusetzen.

Darüber hinaus haben wir uns darüber verständigt, wie die Abläufe bezüglich der Bereitstellung anderer Teile des Sondervermögens sein sollen. Hier ging es insbesondere um das Schulbauprogramm in Höhe von 540 Millionen Euro, die Mittel für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie in Höhe von 140 Millionen Euro sowie Mittel für die sonstige Infrastruktur, also für Sport, Kultur und Zoos in Höhe von 100 Millionen Euro. Die Mittel für den Schulbau werden so umgesetzt, dass auf der Kreisebene entsprechende Projekte angemeldet werden können. Die jeweiligen Kreisverbände des Städte- und Gemeindetages werden dann an der Entscheidung, welche Projekte daraus finanziert werden sollen, beteiligt.

Es wurde eine grundsätzliche Förderquote von 75 Prozent vereinbart. Für Gemeinden, die dauerhaft nicht mehr leistungsfähig sind, ist eine Förderquote von 90 Prozent möglich. Die Mittel für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie sowie für Sport, Kultur und Zoos werden so aufgeteilt, dass jede Gemeinde eine Mitteilung erhält, wieviel Mittel ihr zustehen und die Gemeinden dann auf Ämterebene gemeinsam darüber entscheiden können, wofür diese Mittel eingesetzt werden.

Amtsfreie Gemeinden oder große kreisangehörige Städte, wie die Hansestadt Wismar, können dann selbstverständlich selbst entscheiden, wofür diese Mittel eingesetzt werden. Wenn Klarheit über unseren Anteil besteht, werden wir Ihnen entsprechende Verwendungsvorschläge unterbreiten.

Wichtig ist noch, dass aus dem Sondervermögen sowohl von der kommunalen Seite als auch von der Landesseite jeweils 75 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden für Digitalisierungsmaßnahmen. Hier geht es insbesondere auch um IT-Sicherheit. Wofür diese Mittel eingesetzt werden, soll im Lenkungsausschuss des Zweckverbands E-Gouvernment entschieden werden.

Zusätzliche 5 Millionen Euro, die das Land für die kommunale Seite zur Verfügung stellt, sollen ausgegeben werden für die Löschwasserversorgung in den jeweiligen Gemeinden. Auch hier sind manchmal kleinere Investitionen dringend von Nöten.

Ich habe hier nicht alle Investitionsschwerpunkte aufgeführt, beispielsweise gehören die Krankenhäuser und Feuerwehrgerätehäuser sowie, wie gesagt, die Löschwasserversorgung noch dazu, aber das können Sie alles nachlesen.

Insgesamt erhält die kommunale Ebene aus dem Sondervermögen des Bundes 62 Prozent. Es hat also noch einmal eine Verschiebung um 2 Prozent zugunsten der Kommunen gegeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
ich glaube, es ist deutlich geworden, dass durchaus Verhandlungsfortschritte erzielt werden konnten, dass mit dem Verhandlungsergebnis allerdings beileibe nicht alle Probleme beseitigt werden konnten. Gleichwohl ist dies aus kommunaler Sicht ein deutlicher Fortschritt gewesen, so dass beide Landesverbände auch diesem Ergebnis zugestimmt haben.

Soweit zu diesen Verhandlungen zwischen kommunalen Landesverbänden und Landesregierung, die spätestens 2027 fortgesetzt werden müssen.

Nun zu unserer Stadt-Umland-Vereinbarung, die wir nach 5 Jahren einmal evaluieren wollten. Deswegen haben sich die Hansestadt Wismar und die Stadt-Umlandgemeinden am 12. November im Zeughaus getroffen. Die Veranstaltung wurde durch das Landesamt für Raumordnung und Landesplanung moderiert. Kernpunkte der Stadt-Umland-Vereinbarung sind:

  • Gewerbeflächenentwicklung
  • Siedlungsentwicklung
  • Einzelhandelsentwicklung
  • Mobilität und
  • Ausgleichsflächen

Hinsichtlich der Siedlungsentwicklung haben wir uns zu Beginn der Laufzeit der jetzt aktuellen Stadt-Umlauf-Vereinbarung darauf verständigt, dass die Gemeinden die Möglichkeit haben, bezogen auf den Wohnraumbestand des Jahres 2018, zusätzliche Wohnungen in Höhe von 6 Prozent zu errichten. Das entspricht einem Entwicklungsvolumen von 308 WE.

Darüber hinaus werden Wohnungen, die in Baulücken des ungeplanten Innenbereichs errichtet werden, nicht eingerechnet. Gleiches gilt für gewerbliche Ferienwohnungen und Pflegeeinrichtungen. Über die Anrechnung von seniorengerechtem Wohnraum wird einzelfallbezogen nach entsprechender Bewertung durch das Landesamt entschieden.

Die Evaluierung hat ergeben, dass hier im Jahr 2025 planungsrechtlich gesichert etwa 50 Prozent, das sind genau 169 WE, dieses Zubauvolumens erreicht wurden. Insofern lagen wir offensichtlich in den vereinbarten 6 Prozent recht gut.

Auch bezüglich der anderen Themen der Stadt-Umland-Vereinbarung konnten wir feststellen, dass das, was vereinbart wurde, eingehalten wird, die Vereinbarung also tragfähig ist. Erfreulich ist überdies die Entwicklung im ÖPNV mit der Einbindung der Umlandgemeinden in das Stadtnetz der Hansestadt Wismar.

Gleichwohl sollen mehrere Themen weiter beraten werden. Während für eine Fortschreibung des regionalen Einzelhandelskonzeptes kein Bedarf gesehen wird, soll das Industrie- und Gewerbeflächenkataster für den Stadt-Umland-Raum aktualisiert und beraten werden. Auch das Kooperationsthema Kompensationsmaßnahmen soll weiter beraten werden.

Insofern werden wir uns in größeren Abständen weiter im Stadt-Umland-Raum treffen. Einzelne Mitglieder der Bürgerschaft waren bei diesem Treffen zugegen und können sicher das, was ich hier vorgetragen habe, bestätigen.

Ein drittes Thema:
Die Hansestadt Wismar stellt am 1. Dezember 2025 eine komplett überarbeitete Website unter www.wismar.de bereit. Die neue Internetseite wurde nach den Vorgaben der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und des internationalen Standards "Web Content Accessibility Guidelines" (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA entwickelt. Ziel ist eine verlässlich nutzbare Online-Plattform für alle Menschen, unabhängig von Alter, Einschränkungen oder technischen Hilfsmitteln.

Die neue Webseite erfüllt die zentralen technischen Anforderungen an Barrierefreiheit. Dazu gehören unter anderem die vollständige Bedienbarkeit mit Tastatur und Screenreader, ausreichende Farb- und Kontrastwerte, korrekt ausgezeichnete Überschriften und Strukturen sowie beschreibende Alternativtexte für Bilder. Auch Navigationselemente sind für Hilfstechnologien zugänglich, und die Inhalte lassen sich auf mobilen Geräten problemlos nutzen.

Die Startseite wurde einfach gegliedert und folgt nun einer übersichtlichen Themenstruktur: Bürgerservice, Unser Wismar und Tourismus. Die neue Menüführung über das Symbol mit den drei Balken orientiert sich an gängigen mobilen Darstellungen und ersetzt die bisherige linke Navigation und die rechte Randspalte. Eine verbesserte Suchfunktion erleichtert den Zugang zu Informationen und Dienstleistungen.

Zusätzlich werden Inhalte in Gebärdensprache und in Leichter Sprache angeboten; diese Bereiche werden kontinuierlich erweitert. Die Seite integriert eine Vorlesefunktion über ReadSpeaker sowie eine Übersetzung in verschiedene Sprachen mit Conword. Die Dienstleistungen der Stadt sind übersichtlich nach Lebenslagen gegliedert, inklusive klarer Hinweise auf digital verfügbare Vorgänge.

Mit dem Start der neuen Webseite wollen wir die Kommunikation moderner, barriereärmer und bürgerfreundlicher gestalten.

Ein viertes Thema:
Mit Datum vom 28. Oktober erhielt ich aus dem Innenministerium die Mitteilung, dass ein weiteres Einzelvorhaben der städtebaulichen Gesamtmaßnahme gefördert wird, nämlich hier das nordöstliche mittelalterliche Fenster mit seinen insgesamt 26 Glasfeldern in der Heiligen-Geist-Kirche. Dieses Fenster, das ursprünglich aus der Marienkirche stammt und zu den bedeutendsten mittelalterlichen Fensterzyklen in Norddeutschland zählt, kann somit als ein Stück Architektur- und Stadtgeschichte erhalten werden. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 150.000 Euro. 75.000 Euro werden aus Städtebaufördermitteln gefördert.

Nun ein fünftes Thema:
Da ich gerade bei Förderungen bin, möchte ich Ihnen an dieser Stelle mitteilen, dass auch die Christiansen-Stiftung wieder einige Projekte in unserer Stadt fördern wird. Beispielsweise soll mit Mitteln dieser Stiftung die Hörhilfe-Anlage im Theater erweitert werden, so dass Hörgeräteträger das Geschehen im Theater noch besser verfolgen können. Hier werden von der Christiansen-Stiftung 5000 Euro zur Verfügung gestellt. Auch weitere Mittel werden für das museumspädagogische Vermittlungsangebot des Schabbel - "Time Travel" - zur Verfügung gestellt, für eine mobile Rampe für St. Marien beziehungsweise St. Georgen, für ein generationsübergreifendes Projekt des phanTECHNIKUMs sowie für zusätzliche Ausstattung der Seeblick-Grundschule in Wismar werden ebenfalls Mittel bereitgestellt, insgesamt sind es gut 20.000 Euro.

Ich erwähne dies auch deswegen, weil die Christiansen-Stiftung uns immer wieder segensreich bei vielerlei Projekten in Wismar unterstützt und nicht nur uns, sondern auch weitere Vereine und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren,
auch wenn der Monat November als trüber Monat gilt, darf ich doch sagen, dass es ein sehr vielfältiges und gutes Veranstaltungsprogramm in diesem Monat gab. Natürlich ist der Monat auch geprägt durch Gedenktage, beispielsweise den Volkstrauertag oder den Totensonntag. Es wird an das Thema "Gewalt gegen Frauen" erinnert – hier danke ich allen, die sich an entsprechenden Veranstaltungen beteiligt haben, beispielsweise dem Zonta Club oder auch der Bäckerinnung, die mit ihrer Brötchentüten-Aktion Aufmerksamkeit erzeugten, und das ist gut so und wichtig, gerade für dieses Thema.

Zum November gehören aber auch die Novemberlichter, es gehören Konzerte, wie das NDR-Konzert, hinzu und vieles andere mehr. 

Ich möchte hier allen Beteiligten ein großes Dankeschön aussprechen für ihr Engagement.

Vielen Dank.