Pressemitteilungen Keine parteipolitischen Veranstaltungen oder Wahlkampf in und an Gebäuden der Hansestadt Wismar
Ab sofort werden – wie in den Wahl-Jahren zuvor – parteipolitische Veranstaltungen und Wahlkampf in und an städtischen Gebäuden (öffentliche Einrichtungen) nicht zugelassen. Dies gilt bis zum Abschluss der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Hansestadt Wismar, die entweder am 12. April 2026 oder in der Stichwahl am 26. April 2026 entschieden wird.
Eine gleiche Regelung wird es auch für die Zeit vor der Landtagswahl (20. September 2026) in Mecklenburg-Vorpommern geben.