Stadtanzeiger / Stadtleben Industrie- und Handelskammer kritisiert Gesetzgebung zu verkaufsoffenen Sonntagen
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin hat sich in einer Pressemitteilung zu den verkaufsoffenen Sonntagen in Wismar geäußert. Hier die Pressemitteilung:
Trotz der im Vorfeld der Gesetzgebung massiven Kritik der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Schwerin wird der Einzelhandel in der Wismarer Innenstadt durch die jetzt geltende Gesetzgebung um weitere verkaufsoffene Sonntage in der Vorweihnachtszeit gebracht. Der Ausschluss des ersten Adventssonntags ist ein tiefer Einschnitt für den Handel und hat auch Auswirkungen auf andere Branchen.
"Gerade der Einzelhandel, die Gastronomie sowie das Beherbergungsgewerbe sind direkt von der Attraktivität unserer Innenstädte abhängig. Touristische Highlights, wie zum Beispiel Weihnachtsmärkte, funktionieren am besten in der Symbiose mit den Angeboten ortsansässiger Betriebe in diesen Branchen. Mit der momentanen Regelung wird die traditionell umsatzstarke Zeit in der Hansestadt Wismar durch undurchdachte bürokratische Regeln konterkariert. Dies muss zwingend korrigiert werden", sagt der Präsident der IHK zu Schwerin, Matthias Belke.
Am 30. November, dem 1. Advent, blieben die Geschäfte in der Wismarer Innenstadt aufgrund des neuen Öffnungszeitengesetzes bereits geschlossen. Das neue Gesetz (seit 2024 in Kraft) zeigt nun, dass ein wirtschaftlich bedeutsamer Sonntag (1. Advent, Black Week) in den touristischen Orten nicht mehr zur Verfügung steht. In der Wismarer Innenstadt und den weiteren touristischen Orten, mit erweiterter Sonn- und Feiertagsöffnung entsprechend der Öffnungszeitenverordnung ist nun eine Sonntagsöffnung erst ab dem 17. Dezember wieder zulässig.
Die sonst übliche anlassbezogene Öffnung am 1. Advent entfällt. Der von vielen Händlern traditionelle Termin am 1. Advent kann somit nicht stattfinden. Stattdessen haben die Geschäfte die Möglichkeit, am 4. Advent sowie zwischen den Feiertagen zu öffnen.
Für Händler bedeutet diese Entscheidung eine kurzfristige Anpassung ihrer Adventsplanung. Die Möglichkeit zum Sonntagseinkauf besteht dann erst kurz vor Weihnachten. Hier zeigt sich die Praxisuntauglichkeit im Zusammenspiel von Gesetz und Verordnung.
"Die Entscheidung, die vier zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage mit Anlassbezug im Rahmen der letzten Änderung des Öffnungszeitengesetzes für die Wismarer Innenstadt und weitere touristische Orte zu streichen, zeigt leider, dass hier praxisferne Entscheidungen im Zusammenspiel mit der neuen Öffnungszeitenverordnung (vormals Bäderregelung) getroffen wurden. Besonders der verkaufsoffene Sonntag am 1. Advent gehört zu den wirtschaftlich wichtigsten Sonntagen für den Handel. Gerade in touristischen Orten, die von einer vermeintlich erweiterten Sonn- und Feiertagsöffnung profitieren sollen, führt der Wegfall dieser Möglichkeit zu einer großen Enttäuschung. Das Beispiel Wismar verdeutlicht, dass diese Regelung nicht zielführend ist. Es muss daher dringend eine Lösung gefunden werden, die es auch in touristischen Orten ermöglicht, diese wichtigen Verkaufssonntage wieder einzuführen.
Die IHK zu Schwerin fordert, dass die vier zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntage mit Anlassbezug auch in der Wismarer Innenstadt und den weiteren touristischen Orten wieder erlaubt werden, um den Handel zu unterstützen und den Bedürfnissen der Kundschaft gerecht zu werden. "Nur so kann eine zukunftsfähige und wirtschaftsfreundliche Lösung für alle Beteiligten gefunden werden", so Lisa Haus, Hauptgeschäftsführerin der IHK zu Schwerin.