Bekanntmachung an die Parteien und Wählergruppen zur Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände zur Landtagswahl am 20.09.2026

Quelle: Ordnungsamt, Sachgebiet Wahlen

Am Sonntag, dem 20.09.2026, findet die Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern statt. Für die 28 Wahlvorstände und acht Briefwahlvorstände benötigt die Hansestadt Wismar etwa 290 wahlberechtigte Personen, denen eine verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand übertragen werden kann, wie es im § 12 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) vorgesehen ist.

Insoweit bitte ich hiermit die Parteien und Wählergruppen gemäß § 11 Absatz 1, § 12 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) i.V.m. § 12 Absatz 2 LKWG M-V auf, mir bis zum 30.07.2026 Wahlberechtigte als Mitglieder für die Tätigkeit in den Wahlvorständen und Briefwahlvorständen der Hansestadt Wismar vorzuschlagen.

Die vorgeschlagenen Wahlberechtigten dürfen gemäß § 7 Absätze 3 und 4 LKWG M-V nur in einem Wahlorgan Mitglied sein und nicht etwa als Wahlbewerberin oder Wahlbewerber oder als Vertrauensperson für Wahlvorschläge auftreten.

Die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass jede wahlberechtigte Person zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet ist. Das Ehrenamt darf gemäß § 12 Absatz 2 LKWG M-V nur aus den dort aufgeführten Gründen abgelehnt werden. Die Ablehnung dieses Ehrenamtes ohne wichtigen Grund stellt gemäß § 70 LKWG M-V eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden.

Gemäß § 12 Absatz 1 LKWG M-V haben die Mitglieder von Wahlorganen Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beträgt derzeit nach § 14 Abs. 1 Satz 2 LKWO M-V je 35 Euro für die Vorsitzenden und je 25 Euro für die weiteren Mitglieder.

Die Vorschläge schicken Sie bitte an:

Hansestadt Wismar
Der Bürgermeister
Gemeindewahlbehörde
Postfach 12 45
23952 Wismar

Alternativ können Sie Ihre Vorschläge auch an folgende E-Mail-Adresse senden: wahlen@wismar.de 

Oder kommen Sie doch einfach persönlich bei uns in der Gemeindewahlbehörde, Zi. 214, Scheuerstraße 2, 23966 Wismar vorbei. Für weitere Nachfragen und Auskünfte steht Ihnen die Mitarbeiterin der Gemeindewahlbehörde der Hansestadt Wismar, Frau Meyer, unter der Telefonnummer 03841 251 3285 zur Verfügung.



Wismar, den 01.06.2026


gezeichnet
Thomas Beyer
Bürgermeister