Öffentliche Bekanntmachungen Verlängerung des Durchführungszeitraumes für Sanierungsmaßnahmen im Geltungsbereich der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" und der Sanierungssatzung "Altstadt Wismar - Erweiterungsgebiet"

Quelle: Bauamt, Abt. Sanierung und Denkmalschutz

Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat in ihrer Sitzung am 21.07.2025 die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" (Vorlage VO/2025/0394) und die Laufzeit der rechtskräftigen Sanierungssatzung "Altstadt Wismar – Erweiterungsgebiet" (Vorlage VO/2025/0395) gemäß § 142 Absatz 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) bis zum 30.06.2040 verlängert.

Zur Information:

Die Sanierungssatzung "Altstadt Wismar" und die Sanierungssatzung "Altstadt Wismar – Erweiterungsgebiet" sind bis zum 31.12.2030 befristet.
Aktuell zeichnet sich ab, dass die Befristung zum 31.12.2030 für die noch ausstehenden Sanierungsmaßnahmen nicht auskömmlich ist. Auch die noch vorhandenen städtebaulichen Missstände im Gebiet der Sanierungssatzungen werden bis zum Abschluss der gegenwärtig geltenden Laufzeit am 31.12.2030 nicht behoben sein.

Zudem ist die Laufzeit für die Abrufung von Städtebauförderungsmitteln verändert worden, sodass die gegenwärtig geltende Laufzeit bis zum 31.12.2030 auch hier nicht mehr auskömmlich ist. So ist das letzte Kassenjahr 2031 des Programmantrages 2025 in der aktuellen Laufzeit der Sanierungssatzung zum 31.12.2030 nicht mehr eingeschlossen.

Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, so kann gemäß § 142 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) die Frist durch einfachen Beschluss verlängert werden.

Die Satzungen bleiben von der Verlängerung unberührt, lediglich der Durchführungszeitraum wird bis zum 30.06.2040 verlängert.

Sofern Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abteilung Sanierung und Denkmalschutz des Bauamtes Wismar, Kopenhagener Straße 1.