Ausschreibung kommunaler Grundstücke in der Altstadt, Weinberg, Hinter dem Rathaus 3 in 23966 Wismar

Quelle: Amt für Zentrale Dienste, Abt. Liegenschaften

  • Einzeldenkmal
  • 1A Lage in der Fußgängerzone
  • unmittelbar an den Marktplatz angrenzend
  • Nutzfläche circa 822
  • leerstehend
  • Gesamtgrundstücksgröße circa 822

Im Rahmen des Verfahrens soll ein geeigneter Bewerber für die Liegenschaft ausgewählt werden. Dabei ist die Hansestadt offen in der Vergabe der Immobilie. Es ist sowohl ein Verkauf, eine Begründung eines Erbbaurechts oder auch eine Vermietung denkbar.

Besichtigungstermin: 04.02.2026 um 13:00 Uhr

Interessenten werden gebeten ihre Bewerbung unter Beifügung Ihrer Nutzungskonzeption (möglichst mit aussagefähigen und beurteilbaren Skizzen) bis zum 03.04.2026, 23:59 Uhr einzureichen.

Die Bewerbung ist ausschließlich elektronisch an die Hansestadt Wismar zu übersenden:
Wenden Sie sich für einen persönlichen Zugang zum Hochladen der Unterlagen bitte direkt bei der Hansestadt Wismar, Amt für Hochbau, Service und Liegenschaften:
Herr Raap – Amtsleiter,
Telefon: 03841 251-1000, E-Mail: ARaap@Wismar.de.

 
Es gilt der Zeitpunkt des Datenempfangs bei der Hansestadt Wismar. Bewerbungen die nach dem vorgenanntem Termin eingehen, werden nicht berücksichtigt bzw. sind nicht möglich. Ebenfalls nicht berücksichtigt werden schriftliche Bewerbungen die in Papierform eingereicht werden.

Bewertungskriterien:
Gemäß Bewertungsmatrix werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Schlüssigkeit des Nutzungs- und Betreiberkonzeptes
  • städtebauliche und denkmalpflegerische Belange
  • Finanzierungskonzept, Investitionsvolumen und Realisierungszeitplan
  • Eignung und Referenzen

Die Prüfung der eingegangenen Konzepte wird anhand der aufgeführten Kriterien durch eine Fachjury der Hansestadt Wismar vorgenommen und den politischen Gremien ein Entscheidungsvorschlag vorgelegt.

Wesentliche Grundlagen, die zu beachten sind:

  • Einzeldenkmal / Denkmalschutzgesetz
  • Bebauungsplan Nr. 17/91 „Altstadtquartier Hinter dem Rathaus – Altböterstraße - Bademutterstraße Krämerstraße (Quartier29)“
  • Erhaltungssatzung Altstadt vom 08.10.1994
  • Gestaltungssatzung, 1. Änderung vom 06.10.2023
  • Denkmalbereichsverordnung vom 04.07.1998
  • UNESCO-Welterbestätte „Historische Altstädte Stralsund und Wismar“
  • Testamentarische Verfügung

Die detaillierten Ausschreibungs- und Objektunterlagen sind per QR Code, oder auf der Homepage der Hansestadt Wismar abrufbar direkt über Nextcloud unter: https://cl02.neu-itec.de/s/ty4N6bfZDWZc3Y3.

Alle mit der Vermarktung verbundenen Kosten trägt der Käufer (einschließlich der Kosten der Veröffentlichung und des Wertgutachtens, etc.).

Auskünfte erteilen:

das Sachgebiet Liegenschaften

Hinweise
Es besteht jedoch kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages oder Aufwendungsersatz bei  Nichtberücksichtigung.

Für den Inhalt und die Richtigkeit der Verkaufsunterlagen und der obigen Angaben wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Die Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern dienen lediglich der Orientierung.