Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz, gratulierte den Eltern Kathrin Berg und Marc Messall zur Geburt ihrer Drillinge Lina, Mattis und Lilly.
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
Auf Vorschlag der CDU Fraktion wurde das Bürgerschaftsmitglied, Sebastian Wenzel, neues Mitglied des Finanz- und Liegenschaftsausschusses. Matthias Jahn, sachkundiger Einwohner, scheidet aus.
Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindetag M-V am 11. Juni 2008 in Güstrow
Karin Lechner, Kerstin Adam, Ulrich Litzner, Wolfgang Box. Michael Dönselmann.
Matthias Jahn, Ingrid-Maria Rieck. Bernd Hilse, Klaus-Peter Brandt und Peter Manthey wurden als Delegierte gewählt.
Sie werden neben der Bürgermeisterin, Frau Dr. Rosemarie Wilcken und Herrn Prof. Horst Berchtold, als Mitglieder des Landesausschusses, die Hansestadt Wismar vertreten.
Gewählte Stellvertreter sind Hans Jürgen Leja, Elke Gustke. Gabriele Davids. Sebastian Wenzel, Heinz-Otto Schönhoff und Brigitte Wigger.
Beschlüsse zur Bauleitplanung:
Die öffentliche Bekanntmachung der beiden Satzungen erfolgen im Stadtanzeiger.
Eislaufhalle
Die Bürgermeisterin wurde gebeten, eine allgemeine und wirtschaftliche Beurteilung über die Eislaufzeit anlässlich der Übergabe der Baumaßnahme Alter Hafen abzugeben und einen Vorschlag zu unterbreiten, unter welchen Voraussetzungen auch im Jahr 2008 eine Neuauflage der Aktion Wismar auf flotten Kufen denkbar wäre.
Anders als der Bund haben aber u.a. die Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt und Berlin Landesvergabegesetze erlassen, die gesetzliche Tariftreuepflichten enthalten und dadurch den Auftraggeber berechtigen, von den Bietern entsprechende Erklärungen verlangen zu können.
Eine Tariftreueerklärung kann in Ausschreibungsverfahren im Land Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht gefordert werden, da hier kein Landesvergabegesetz existiert, welches die Abgabe einer Tariftreueerklärung seitens der Bieter vorsieht.
Ohne gesetzliche Grundlage besteht keine Möglichkeit, von den Bietern eine Tariftreuerklärung dahingehend zu verlangen, dass sich der Bieter in einer Erklärung verpflichtet, den eingesetzten Mitarbeitern mindestens den vor Ort üblichen Tariflohn zu zahlen. Der BGH hat in einer Entscheidung vom 18.01.2000 entschieden, dass ein solches Verlangen zu einer willkürlichen Ungleichbehandlung führt und diskriminierend sei, weil die nichttarifgebundenen Bieter ihren zulässigen Wettbewerbsvorteil durch niedrige Löhne verlieren.
Ohne gesetzliche Grundlage wird es nur in den Fällen für zulässig erachtet von den Bietern eine Verpflichtungserklärung zur Tariftreue zu fordern, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Gültige und durch Rechtsverordnung verbindliche Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gibt es zur Zeit im Elektrohandwerk im Baugewerbe, im Maler- und Lackiererhandwerk, im Dachdeckerhandwerk, bei der Briefdienstleistung sowie der Gebäudereinigung.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass Tariftreueerklärungen also nur zulässig verlangt werden können, wenn sie auf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage wie zum Beispiel das Arbeitnehmer- Entsendegesetz beruhen oder in einem Landesvergabegesetz verankert wurden.
Die Anträge Vorzeitige Sanierung des sowjetischen Ehrenmals am Köppernitztal
und Fahrzeugbeschaffung - Feuerwehr wurden zur Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.
Straßen- und Wegebeleuchtung in der Hansestadt Wismar
Der Antrag wurde vom Einreicher zurückgezogen.
Notarztversorgung
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Hansestadt Wismar und dem HANSE -Klinikum Wismar GmbH für die Übergangszeit der europaweiten Ausschreibung abzuschließen.
Durchführung des Fischmarktes
Nach Abschluss der Bau- und Erschließungsarbeiten im Promenadenbereich des Alten Hafens wird der Vertrag mit dem Veranstalter über die Nutzung einer Fläche zur Durchführung des Fischmarktes verlängert.
Abbruch von Gebäude und baulichen Anlagen im Alten Hafen
Die im Hauptausschuss beschlossene Vorfinanzierung der Kosten für den Rückbau des ehemaligen Bunkers und der Waage im Alten Hafen aus Städtebaufördermitteln in Höhe von 138.750,-- ist um die zusätzlichen Kosten für die Sanierung im Bereich des Bunkers vorgefundener Altlasten in Höhe von 131.250,00 zu erhöhen.
Der Gesamtbetrag der aus Städtebaufördermitteln vorzufinanzierenden Maßnahme beträgt nunmehr 270.000,00 .