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Beschlüsse der 40. Sitzung der Bürgerschaft am 27.03.2008

Der Präsident der Bürgerschaft, Dr. Gerd Zielenkiewitz, gratulierte den Eltern Kathrin Berg und Marc Messall zur Geburt ihrer Drillinge Lina, Mattis und Lilly.

 


Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
Auf Vorschlag der CDU Fraktion wurde das Bürgerschaftsmitglied, Sebastian Wenzel, neues Mitglied des Finanz- und Liegenschaftsausschusses. Matthias Jahn, sachkundiger Einwohner, scheidet aus.

 


Mitgliederversammlung Städte- und Gemeindetag M-V am 11. Juni 2008 in Güstrow
Karin Lechner, Kerstin Adam, Ulrich Litzner, Wolfgang Box. Michael Dönselmann.
Matthias Jahn, Ingrid-Maria Rieck. Bernd Hilse, Klaus-Peter Brandt und Peter Manthey wurden als Delegierte gewählt.
Sie werden neben der Bürgermeisterin, Frau Dr. Rosemarie Wilcken und Herrn Prof. Horst Berchtold, als Mitglieder des Landesausschusses,  die Hansestadt Wismar vertreten.
Gewählte Stellvertreter sind Hans Jürgen Leja, Elke Gustke. Gabriele Davids. Sebastian Wenzel, Heinz-Otto Schönhoff und Brigitte Wigger.


Beschlüsse  zur Bauleitplanung:

  • Bebauungsplan Nr. 69/08 „Südöstlicher Altstadtrand“                                                             
    Für den Bereich südöstlich der Altstadt ist ein  Bebauungsplan aufzustellen.
    Die  frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange  ist  durchzuführen.
    Seit 2002 gehört das Gebiet zur sogenannten „Pufferzone“ (Schutzzone), die das UNESCO-Welterbe Altstadt Wismar ringförmig umschließt. Dort soll eine angemessene Bebauung, die sowohl Wohnen, Büro, Dienstleistung, Einzelhandel, einschließlich der erforderlichen Stellplätze, ermöglicht werden. Vorerst (bis zum Baubeginn) können die Flächen noch als Parkplätze genutzt werden.
  • Bebauungsplan Nr. 70/08 „Gewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf,  Teilbereich Gewerbe- und Industriegebiet Kritzowburg Ost
    Für den Teilbereich  östlich des Nordostzubringers im Gewerbe- und Industriegebiet Wismar-Hornstorf ist ein  Bebauungsplan aufzustellen.
    Die  frühzeitige Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange  ist   durchzuführen.
    Das Gebiet besteht aus Teilflächen. Zwei Flurstücke, östlich des Nordostzubringers, befinden sich   im Bereich der Nachbargemeinde Hornstorf.  Deshalb ist die Aufstellung von Bebauungsplänen durch die gemeinden Hansestadt Wismar und Hornstorf erforderlich.

Die öffentliche Bekanntmachung der beiden Satzungen  erfolgen im Stadtanzeiger.

 


Verwaltungsreform Mecklenburg- Vorpommern
Die fünf Fraktionen der Bürgerschaft SPD, CDU, DIE LINKE, Liberale Liste-FDP und die Neuen GBJ verabschiedeten  einstimmig  den folgenden Antrag:
  1. Die in der Enquete-Kommission des Landtages beschlossenen Änderungen der Unterrichtung der Landesregierung „Ziele, Leitbild und Leitlinien der Landesregierung für eine Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern“, die eine ergebnisoffene Abwägung verschiedener Varianten der geplanten Kreisgebietsreform nunmehr im Vergleich zum bisherigen Entwurf der Landesregierung erst ermöglichen, werden begrüßt.
  2. Die Bürgerschaft erwartet vom Landtag, sich diesen Empfehlungen der Enquete-Kommission anzuschließen.
  3. Vom Landtag und von der Landesregierung wird darüber hinaus erwartet, dass im  weiteren Verfahren die Argumente der kreisfreien Städte und der Zentren des Landes sorgfältig im Sinne der Landesentwicklung analysiert und abgewogen werden und dass die kommunalen Gebietskörperschaften umfassend in die weiteren Reformschritte unter anderem durch Anhörungen einbezogen werden.
  4. Von Landtag und Landesregierung wird ebenfalls erwartet, dass die Kreisgebietsreform nicht isoliert betrachtet wird, sondern unter anderem die Reform der Gemeindestrukturen, die Stärkung der Zentren des Landes, die Funktionalreform, die Reform des kommunalen Finanzausgleichs, wie im Beschluss der Enquete-Kommission zum „Gesamtrahmen für die umfassende Verwaltungsmodernisierung in Mecklenburg-Vorpommern“ formuliert, einbezogen werden. 
  5. Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar hat bereits mehrfach Stellungnahmen zu den Verwaltungsreformvorschlägen der Landesregierung abgegeben, die die Vorzüge der Kreisfreiheit gerade auch im Interesse des Gemeinwohls und der Landesentwicklung hervorgehoben haben. Ebenfalls hat die Bürgermeisterin vor der Enquete-Kommission des Landtages zum Reformbedarf der Stadt-Umland-Beziehungen Stellung genommen. Die Bürgerschaft geht davon aus, dass diese Argumente auch im jetzigen Reformprozess gerade bezüglich des Status der Kreisfreiheit und der Reform der Stadt-Umland-Beziehungen überzeugen werden. Daher hält die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar an ihren bisherigen Beschlüssen zum Erhalt der Kreisfreiheit fest.

Eislaufhalle
Die Bürgermeisterin wurde gebeten, eine allgemeine und wirtschaftliche Beurteilung über die Eislaufzeit anlässlich der Übergabe der Baumaßnahme „Alter Hafen“ abzugeben und einen Vorschlag zu unterbreiten, unter welchen Voraussetzungen auch im Jahr 2008 eine Neuauflage der Aktion „Wismar auf flotten Kufen“ denkbar wäre.


Entlohnung bei städtischen Aufträgen
Das Bürgerschaftsmitglied Wilfried  Boldt hatte vorgeschlagen, städtische Aufträge nur an Firmen zu vergeben, die ihren Beschäftigten den jeweils gültigen Tariflohn zahlen, wobei Löhne unter 5 Euro pro Stunde nicht akzeptiert werden.
Der Antrag wurde vom Einreicher aus rechtlichen Gründen zurückgezogen.
Die  Bürgermeisterin, Frau Dr. Wilcken, hat der Bürgerschaft dazu die folgende Stellungnahme übergeben:
Die Stadt hat rechtlich nicht die Möglichkeit, von den Bietern eine solche „Tariftreuerklärung“ d.h. eine Erklärung, in der sich der Bieter verpflichtet, den eingesetzten Mitarbeitern mindestens den vor Ort üblichen Tariflohn zu zahlen, zu verlangen.
Ein Bürgerschaftsbeschluss mit dem vorstehenden Inhalt wäre mit geltendem Recht nicht in Einklang zu bringen. Sowohl nach EU-Recht wie auch nationalem Recht sind Aufträge (nur) an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu vergeben (§ 97 Abs. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, § 2 Nr. 1 VOB/A). Darüber hinausgehende Aspekte können rechtlich nur dann von Belang sein, wenn sie in den EU-Richtlinien bzw. im nationalen Vergaberecht ausdrücklich vorgeschrieben oder zugelassen worden sind. In § 97 Abs. 4 2. Halbsatz GWB ist festgelegt, dass andere oder weitergehende Anforderungen an Auftragnehmer nur gestellt werden dürfen, wenn dies durch Bundes- oder Landesgesetz vorgesehen ist.
Ein Tariftreuegesetz auf Bundesebene ist bis heute nicht zustande gekommen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde zwar vom Bundestag am 26.04.2002 beschlossen, jedoch verweigerte der Bundesrat am 31.05.2002 seine Zustimmung.

Anders als der Bund haben aber u.a. die Bundesländer Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Bayern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein, Bremen, Sachsen-Anhalt und Berlin Landesvergabegesetze erlassen, die gesetzliche Tariftreuepflichten enthalten und dadurch den Auftraggeber berechtigen, von den Bietern entsprechende Erklärungen verlangen zu können.

Eine Tariftreueerklärung kann in Ausschreibungsverfahren im Land Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht gefordert werden, da hier kein Landesvergabegesetz existiert, welches die Abgabe einer Tariftreueerklärung seitens der Bieter vorsieht.

Ohne gesetzliche Grundlage besteht  keine Möglichkeit, von den Bietern eine Tariftreuerklärung dahingehend zu verlangen, dass sich der Bieter  in einer Erklärung verpflichtet, den eingesetzten Mitarbeitern mindestens den vor Ort üblichen Tariflohn zu zahlen. Der BGH hat in einer Entscheidung vom 18.01.2000 entschieden, dass ein solches Verlangen zu einer willkürlichen Ungleichbehandlung führt und diskriminierend sei, weil die nichttarifgebundenen Bieter ihren zulässigen Wettbewerbsvorteil durch niedrige Löhne verlieren.

Ohne gesetzliche Grundlage wird es nur in den Fällen für zulässig erachtet von den Bietern eine Verpflichtungserklärung  zur Tariftreue zu fordern, wenn ein Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Gültige und durch Rechtsverordnung verbindliche Mindestlohn-Tarifverträge aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gibt es zur Zeit im Elektrohandwerk im Baugewerbe, im Maler- und Lackiererhandwerk, im Dachdeckerhandwerk, bei der Briefdienstleistung sowie der Gebäudereinigung.

Zusammenfassend ist festzustellen, dass Tariftreueerklärungen also nur zulässig verlangt werden können, wenn sie auf einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage wie zum Beispiel das Arbeitnehmer- Entsendegesetz beruhen oder in einem Landesvergabegesetz verankert wurden.

Die Anträge  Vorzeitige Sanierung des sowjetischen Ehrenmals am Köppernitztal
und  Fahrzeugbeschaffung - Feuerwehr wurden zur Beratung in den Verwaltungsausschuss verwiesen.

Straßen- und Wegebeleuchtung in der Hansestadt Wismar
Der Antrag wurde vom Einreicher zurückgezogen.


  Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Notarztversorgung
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt,  einen öffentlich-rechtlichen Vertrag  zwischen der Hansestadt Wismar und dem HANSE -Klinikum Wismar GmbH für die Übergangszeit der europaweiten Ausschreibung abzuschließen.


Durchführung des Fischmarktes
Nach Abschluss der Bau- und Erschließungsarbeiten im Promenadenbereich des Alten Hafens wird der Vertrag mit dem Veranstalter über die Nutzung einer Fläche zur Durchführung des Fischmarktes verlängert.


Abbruch von Gebäude und baulichen Anlagen im Alten Hafen
Die im Hauptausschuss  beschlossene Vorfinanzierung der Kosten für den Rückbau des ehemaligen Bunkers und der Waage im Alten Hafen aus Städtebaufördermitteln in Höhe von 138.750,-- € ist um die zusätzlichen Kosten für die Sanierung im Bereich des Bunkers vorgefundener Altlasten in Höhe von 131.250,00 € zu erhöhen.
Der Gesamtbetrag der aus Städtebaufördermitteln vorzufinanzierenden Maßnahme beträgt nunmehr 270.000,00 € .

 


 

31.03.2008 
Quelle: Büro der Bürgerschaft