Jahresrechnung 2004
Die Bürgerschaft folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und beschloss die Jahresrechnung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2004.
Aufgrund der Prüfungsergebnisse wurde der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
Jahresabschluss 2004 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes 2004 endet mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.327,96 . Die Betriebsleitung wurde entlastet.
Das Betriebsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:
Jahresabschluss 2004 des Städtischen Alten- und Pflegeheimes Wendorf/Friedenshof
Dem Jahresabschluss zum 31.12.2004, einschließlich der Verwendung des Jahresüberschusses des Alten- und Pflegeheimes Wendorf/Friedenshof wurde zugestimmt. Das Geschäftsjahr endete mit einem Überschuss in Höhe von 173.087,30 .
Der Heimleiterin wurde Entlastung erteilt.
Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Beschlossen wurden:
Städtisches Krankenhaus
Verkauf von Geschäftsanteilen
Die Hansestadt Wismar veräußert einen Teilgeschäftsanteil in Höhe von 94 % der Anteile an der Städtisches Krankenhaus Wismar gGmbH mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2006 vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, der Einwilligung des Kartellamtes, sowie dem Zustandekommen einer Beteiligungsvereinbarung mit der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern an den Bieter Damp Holding AG.
Die Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar wurde entsprechend der Empfehlung der Lenkungsgruppe beauftragt, das Angebot des Bieters Damp Holding AG fristgerecht anzunehmen und die Annahme notariell beurkunden zu lassen, sowie die zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.
Grundsatzbeschluss zur Ausreichung einer Bürgschaft
Die Bürgerschaft erklärte sich bereit, alle Möglichkeiten zu nutzen, damit die Baulücke Hinter dem Rathaus 23 (ehemals Sonnensaal) geschlossen werden kann. Dort soll eventuell ein Kaufhaus entstehen. Grundsätzlich ist die Bürgerschaft bereit, eine Bürgschaft zur Besicherung einer jährlichen Mindestmiete abzugeben. Nach einer rechtlichen Prüfung durch die Kommunalaufsicht, kann ein Beschluss auf der Basis konkreter Konditionen gefasst werden.