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Beschlüsse der 16. Sitzung der Bürgerschaft am 24. November 2005 Vor Eintritt in die Tagesordnung verpflichtete der Präsident der Bürgerschaft,
Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz, das neue  Bürgerschaftsmitglied, Martin Börner, Fraktion Die Neuen GBJ, (Nachfolgekandidat für Daniel Weckert).

 


Personelle Veränderungen in den Ausschüssen
Herr Martin Börner wurde auf Vorschlag der Fraktion Die Neuen GBJ  als neues Mitglied des Kinder- und Jugendhilfeausschusses und des Jugendhilfeunterausschusses gewählt.

 


Jahresrechnung 2004
Die Bürgerschaft folgte der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses und beschloss die Jahresrechnung  der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2004.
Aufgrund der Prüfungsergebnisse wurde der Bürgermeisterin die Entlastung erteilt.
            
Jahresabschluss  2004 für den Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb
Die Gewinn- und Verlustrechnung des Entsorgungs- und Verkehrsbetriebes 2004 endet mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 5.327,96 €. Die Betriebsleitung wurde entlastet.
Das Betriebsergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

  • Bereich Stadtverkehr:           +       9.849,98 €
  • Bereich Stadtentsorgung:      -   117.881,84 €
  • Bereich Stadtentwässerung: +   113.359,82 € 

Jahresabschluss  2004 des Städtischen Alten- und Pflegeheimes Wendorf/Friedenshof                        
Dem Jahresabschluss zum 31.12.2004, einschließlich der Verwendung des Jahresüberschusses des Alten- und Pflegeheimes Wendorf/Friedenshof  wurde zugestimmt. Das Geschäftsjahr endete mit einem Überschuss  in Höhe von 173.087,30 €.
Der Heimleiterin wurde Entlastung erteilt.


Bauleitplanung der Hansestadt Wismar
Beschlossen wurden:

  • Die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar
    Umwandlung von Gewerblicher Baufläche in Sonderbaufläche im Bereich Gewerbegebiet Dammhusen
  • Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/90 „Gewerbegebiet Dammhusen.
  • Der Bebauungsplan Nr. 27/92 – Wohngebiet Dammhusen Süd - Satzung zur
    1. Änderung – Abwägung der Anregungen und Satzungsbeschluss.

 


Überplanmäßige Bewilligung von  Haushaltsmitteln
Zur Sicherung der Zahlung  von Leistungen an Arbeitssuchende (gemäß des Zweiten Sozialgesetzbuches)  wird  auf Beschluss der Bürgerschaft  die entsprechende Haushaltsstelle um 3,294 Mio. € erhöht. Die Deckung des Mehrbedarfs ist  gewährleistet. 
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Städtisches Krankenhaus
Verkauf von Geschäftsanteilen

Die Hansestadt Wismar veräußert einen Teilgeschäftsanteil in Höhe von 94 % der Anteile an der „Städtisches Krankenhaus Wismar gGmbH“ mit wirtschaftlicher Wirkung zum 01.01.2006 – vorbehaltlich der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, der Einwilligung des Kartellamtes, sowie dem Zustandekommen einer Beteiligungsvereinbarung mit der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern – an den Bieter Damp Holding AG.      
Die Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar wurde entsprechend der Empfehlung der Lenkungsgruppe beauftragt, das Angebot des Bieters Damp Holding AG fristgerecht anzunehmen und die Annahme notariell beurkunden zu lassen, sowie die zur Umsetzung des Bürgerschaftsbeschlusses notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.


Gesellschaftererklärung für eine Bank
Der Abgabe einer Gesellschaftererklärung  durch die Hansestadt Wismar für die Bereitstellung eines Darlehens an die Städtische Krankenhaus gGmbH wurde zugestimmt.
Die Erklärung ist erforderlich, weil dem Krankenhaus durch die Änderung seines Rechtstatus von  Eigenbetrieb in gemeinnützige GmbH ein Kredit gekündigt wurde und dieses Darlehen durch eine andere Bank übernommen wird.
Vergabe  von Bauleistungen
Der Auftrag für die Erneuerung Lübsche Straße von Werftstraße bis Knoten Burgwall wurde an eine  Firma aus Schwerin vergeben. Die Auftragssumme beträgt ca. 527.000,00  €.

 


Grundsatzbeschluss zur Ausreichung einer Bürgschaft
Die Bürgerschaft erklärte sich bereit, alle Möglichkeiten zu nutzen, damit die Baulücke „Hinter dem Rathaus 23“ (ehemals Sonnensaal) geschlossen werden kann. Dort soll eventuell ein Kaufhaus entstehen.  Grundsätzlich ist die Bürgerschaft  bereit, eine Bürgschaft zur Besicherung einer  jährlichen Mindestmiete abzugeben. Nach einer rechtlichen Prüfung durch die Kommunalaufsicht, kann ein Beschluss  auf der Basis konkreter Konditionen gefasst werden.


 

06.12.2005 
Quelle: Büro der Bürgerschaft