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Beschlüsse der 50. Sitzung der Bürgerschaft am 27. Novemver 2003
 
Vergabe der kommunalen Kindertagesstätten in freie Trägerschaft 
Die Bürgerschaft beschloss zum 28.11. 2003 eine gGmbH  zu gründen und den Gesellschaftsvertrag, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, abzuschließen.
Die Einrichtungen:
  • Kita „Seebad Wendorf“
  • Kita „Spielhaus“
  • Kita „Sonnenschein“
  • Hort „Seeblick“
  • Hort der Fritz-Reuter-Schule
  • Kinder- und Jugendfreizeitzentrum

werden zum 01. Januar 2004 an die Perspektive Wismar gGmbH übertragen.
Die Betreibung der integrativen Kindertagesstätte „Plappersnut“ wird an den Träger  Kinderwelt Wismar e. V. zum 01. 01. 2004 übertragen.
Die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen sind mit den Trägern abzuschließen.
Auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses ist der DRK Kreisverband e.V. als 2. Gesellschafter in den Vertrag aufgenommen worden.

Wahl des Wahlleiters für die Vorbereitung und Durchführung der Bürgerschaftswahl 2004
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wählte Frau Dr. Rosemarie Wilcken zur Wahlleiterin für die Bürgerschaftswahl 2004 in der Hansestadt Wismar. Ihre Amtszeit beginnt am 15.12.2003. Der Termin  für die  Kommunalwahl ist der 13. Juni 2004.
Die Bürgermeisterin wurde durch das Innenministerium M-V zur Stadtwahlleiterin für die Europaparlamentswahl ernannt, die  am selben Tag stattfindet.
Durch ihre Wahl zur Stadtwahlleiterin zur Bürgerschaftswahl ist gewährleistet, dass Frau Dr. Wilcken beide Aufgaben wahrnehmen kann.

Mittel für die Planung zur Erschließung des  Alten Hafens 
Für die Erschließung des Alten Hafens stellt die Bürgerschaft  außerplanmäßig Mittel in Höhe  von 299.500,00 €  für die Erarbeitung von Planungsunterlagen für das Antragsverfahren der Hansestadt Wismar auf einen Investitionszuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur“ bereit.
Die erforderlichen Mittel sind vorhanden, da beim Investitionsvorhaben „Gewerbeanbindung Haffeld“ (Nordostzubringer), das auch mit einem Investitionszuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe  gefördert wurde,  eingespart werden konnte.

Erneuerung der technischen Anlagen der Leitstelle
Zur Erneuerung der technischen und softwarenmäßigen Ausstattung der Integrierten Leitstelle für die Hansestadt Wismar und den  Landkreis  Nordwestmecklenburg werden außerplanmäßig  vermögenswirksame Haushaltsmittel in  Höhe von 205.000,00 € bereitgestellt. Gleichzeitig wurde der Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung  in Höhe von 205.000,00 €  für das Haushaltsjahr 2004 zugestimmt.
Bereits seit dem Jahr 2000 nehmen die  Ausfälle der vorhandenen Technik in der Leitstelle zu.
Es ist ein technischer Verschleiß der gesamten Anlage  zu verzeichnen, die unbedingt erneuert werden muss.

Sanierungsgebiet „Altstadt Wismar - Erweiterungsgebiet“
Die Bürgerschaft  hat die Anregungen der Träger öffentlicher Belange sowie die während der Mitwirkung und Beteiligung der Betroffenen gemäß  BauGB vorgebrachten Anregungen zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Wismar - Erweiterungsgebiet“  geprüft, und die Abwägung beschlossen. Weiterhin wurde der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt Wismar - Erweiterungsgebiet“ als Satzung zugestimmt.

Entsprechend des Bürgerschaftsbeschlusses vom Juni 2002 wurden vorbereitende Untersuchungen für die Erweiterung des Sanierungsgebietes im Bereich des „Alten Hafens - Bahnhofsvorstadt“ durchgeführt.

Mit einer Fläche von 26,9 ha befindet sich das Sanierungsgebiet unmittelbar nordwestlich, nördlich und nordöstlich des Sanierungsgebietes „Altstadt Wismar“ und umfasst die Bereiche zwischen Ulmenstraße, dem Schiffbauerdamm sowie den Alten Hafen mit den angrenzenden Bahnanlagen bis zur Rostocker Straße. Da es sich um eine Erweiterung des vorhandenen Sanierungsgebiets „Altstadt Wismar“ handelt und beide Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung in einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme zusammengefasst werden, erhält das förmlich festzulegende Sanierungsgebiet die Bezeichnung „Altstadt Wismar - Erweiterungsgebiet“.

Kooperation mit der Schuldnerberatungsstelle des Diakonievereins
Die Bürgerschaft gab ihre Zustimmung für   den Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Hansestadt Wismar und dem Diakonieverein des Kirchenkreises Wismar e.V. zu einer trägerübergreifenden Zusammenarbeit in der Verbraucherinsolvenzberatungsstelle der Hansestadt Wismar.  
Bis zum 01.09.2003 hat die Hansestadt Wismar die Schuldner- und Insolvenzberatung mit 2 Mitarbeiterinnen in städtischer Trägerschaft durchgeführt.

Im Jahre  2001 wurde die Schuldner-/Verbraucherinsolvenzberatungsstelle  der Hansestadt Wismar nach der Insolvenzordnung anerkannt. Daraus resultierte, dass bis zu 45 v. H. der anerkennungsfähigen Kosten vom Land  gefördert werden. Mit dem Ausscheiden einer Mitarbeiterin ist eine Neuordnung erforderlich. Nach der Vorschrift über die Anerkennung geeigneter Stellen im Verbraucherinsolvenzverfahren, müssen dort wenigstens 2 Beratungsfachkräfte mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von zusammen mindestens 60 Stunden tätig sein. Durch die Kooperation mit dem Diakonieverein des Kirchenkreises Wismar e.V. wird die Fördervoraussetzung erfüllt und den Festlegungen des Haushaltskonsolidierungskonzeptes entsprochen.

Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Städtischen Alten- und Pflegeheim Wendorf/Friedenshof 2002
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar stimmte dem vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2002 einschließlich der  Verwendung des Jahresüberschusses 2002 des Alten- und Pflegeheime Wendorf/Friedenshof zu.
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2002 in Höhe von    35.630,07 €  wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von 0,00 € verrechnet.                                                                                           
Das positive Ergebnis resultiert aus einer Neubewertung der Gebäude am Friedenshof, auf der Grundlage der Wertermittlung eines Sachverständigenbüros.
Gemäß § 10 der Betriebssatzung des Städtischen Alten- und Pflegeheimes hat die Bürgerschaft über  die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. den Ausgleich des Jahresverlustes sowie über die Entlastung der Heimleiterin zu entscheiden.

Änderung der Hebesatzsatzung
Die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Festsetzung der Steuersätze der Grund und Gewerbesteuer in der Hansestadt Wismar (Hebesatzsatzung) wurde beschlossen.               
In ihrer 43. Sitzung hat die Bürgerschaft unter Drucksache 0745-43/03 das Haushaltsicherungskonzept zur Haushaltssatzung 2003 verabschiedet.
Darin ist u.a.  eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 370 auf 380 v.H. vorgesehen.
Der Landesdurchschnitt liegt bei 407 v.H..

Hundesteuersatzung
Die 2. Änderungssatzung  zur Satzung  der Hansestadt Wismar über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuer­satzung)  wurde verabschiedet.            
Das Haushaltsicherungskonzept sieht  zum Abbau des strukturellen Defizits eine Erhöhung der Hun­desteuer vor. Der durch Anpassung der Steuersätze zusätzlich einzunehmende  Betrag wird mit 20.000 € beziffert.
Die Erhöhung des Steuersatzes beträgt 12 € für jeden Hund.

Kein FFH Gebiet in der Wismar-Bucht
Die Bürgerschaft lehnt die Ausweisung der Wismar-Bucht in den Grenzen des Vorschlagsgebietes entsprechend der FFH –Richtlinie als 3. Tranche ab. Die Belange der Hansestadt Wismar sind durch die Ausweisung der Wismar-Bucht als Ergänzung zur bereits erfolgten Meldung nach FFH-Richtlinie (Flora-Fauna- Habitat) massiv berührt.
Schon in der Stellungnahme von 1999  zur Umsetzung der EG Richtlinie wies die Hansestadt Wismar auf erhebliche Beeinträchtigungen von Wirtschaft und Tourismus durch die geplanten Vorschlagsgebiete hin. 
Jetzt ist die gesamte Wismar-Bucht als Vorschlagsgebiet  vorgesehen, so dass die Hansestadt Wismar nun auch territorial von der Meldung betroffen ist, da die vorgesehen Flächen unmittelbar an das seeseitige Territorium der Stadt grenzen.

Die drei  Anträge der Fraktion Liberale Liste- FDP Fraktion, die Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse und Lageberichte der städtischen Eigenbetriebe und Gesellschaften betreffend, wurden abgelehnt.
Die CDU Fraktion zog ihren Antrag, Rentabilitätsverbesserung in kommunalen Betrieben, zurück.

 
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  

Städtebaufördermittel für Flächenankauf im  Alten Hafen
Entgegen des Bürgerschaftsbeschlusses  vom  Mai 2003 erfolgt die Finanzierung des Grundstücksankaufs einer Teilfläche von ca. 47.154 m² und eines Flurstücks von ca. 5.647 m² zur Neuordnung und Entwicklung des Alten Hafens im Rahmen einer Ordnungsmaßnahme gemäß Baugesetz aus Städtebaufördermitteln in Höhe von 822.500,00 €. Der Kaufpreis wird in einer Summe gezahlt. Im übrigen gilt der Beschluss vom Mai 2003 weiterhin. Das Gebiet am Alten Hafen gewinnt bei der Stadtentwicklung seit Anfang der 90er Jahre zunehmend an Bedeutung. Das seit 2002 zum Welterbegebiet der Altstadt  gehörende Areal  wurde seit 1991 vielschichtig überplant (Wettbewerb Alter Hafen 1992, Rahmenplan 1993, Bebauungsplanverfahren seit 1993). Bauliche Maßnahmen zur Erschließung und künftigen Nutzung wurden bisher noch nicht realisiert.
Bei der Erweiterung des Sanierungsgebietes ist der Alte Hafen Bestandteil des Sanierungsgebietes „Altstadt Wismar - Erweiterungsgebiet“.

Erwerb einer Teilwasserfläche (Hafenbecken) im Bereich Alter Hafen  
Die  Hansestadt   Wismar   erwirbt  Teilflächen   (Wasserfläche zwischen  dem  Holzhafen und dem  Alten  Hafen  Wismar)  von der Seehafen Wismar GmbH.
Der Kaufpreis entspricht einem Bodenwert von 9,94 €/m², somit bei der angenommenen Flächengröße 323.407,84 €.  Da die Stadt im Gegenzug eine Wasserfläche, auf dem sich das Torfterminal des Seehafens befindet, an die Seehafen Wismar GmbH zum Kaufpreis von ca. 205.180,00 € verkauft, erfolgt eine Verrechnung mit dem Preis für den Ankauf der Wasserfläche. Somit zahlt  die Stadt einen Kaufpreis in Höhe von ca. 118.227,84 €.   Es notwendig, dass die angrenzende Wasserfläche zwischen der Holzhafenkai und der Kai Alter Hafen erworben wird, damit die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Die auf beiden Seiten der Kais  anfallenden Liegegebühren stehen dann ausschließlich der Stadt zu. 

 

 

02.12.2003 
Quelle: Büro der Bürgerschaft