Beschlüsse der 22. Sitzung der Bürgerschaft am 18. Mai 2006 |
Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz, informierte, dass auf Antrag der Bürgermeisterin, Frau Dr. Wilcken, am 27. Juli 2006, um 19:00 Uhr eine außerordentliche Sitzung der Bürgerschaft stattfindet. |
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Bebauungsplan Nr. 03/90 VI. BA Friedenshof 6. Änderung Der Bebauungsplan wird geändert. Die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar beabsichtigt, auf den bisher noch nicht bebauten Flächen Stadtvillen und Eigenheime zu errichten. Ursprünglich war dort mehrgeschossiger Wohnungsbau geplant. Auch die westliche, in Richtung Tierpark gelegene Fläche, die ursprünglich für eine Kindereinrichtung vorgesehen war, soll bebaut werden. |
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Bebauungsplan Nr. 21/91 Gewerbegebiet Haffeld Nord Die Abwägung von privaten und öffentlichen Belangen wurde beschlossen. Der Satzungsbeschluss kann der Bürgerschaft erst nach der Sicherung der Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich vorgelegt weren. |
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1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39/96 Gewerbegebiet Haffeld Süd I Am Torney Der Abwägung der Anregungen und dem Satzungsbeschluss wurde zugestimmt. |
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Änderung der Hauptsatzung Die 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wurde beschlossen. Entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. Die Hauptsatzung der Hansestadt Wismar, in der Fassung der 4. Änderungssatzung, wurde zuletzt am 23.11. 1999 modifiziert. Aufgrund der Euroumstellung und neuer gesetzlicher Bestimmungen zur Festsetzung von Beträgen bei der Aufwandsentschädigung waren Änderungen erforderlich. Die geänderte Satzung muss beim Innenministerium des Landes M-V zur Genehmigung angezeigt werden. Danach wird sie im Stadtanzeiger veröffentlicht. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. |
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Errichtung eines gemeinsamen Dienstes Pflegekinderwesen Dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Errichtung eines gemeinsamen Dienstes Pflegekinderwesen in Grevesmühlen wurde entsprechend des vorgelegten Vertragsentwurfes zugestimmt. Die Übertragung der Aufgabe auf den Landkreis soll zum 01.06.2006 umgesetzt werden. |
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Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung |
Erwerb von unerschlossenen Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21/91 Gewerbegebiet Haffeld Nord Die Hansestadt Wismar erwirbt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21/91 Gewerbegebiet Haffeld Nord Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 49.964 m ². Der Kaufpreis beträgt. 349.748,00 . . Die Flächen sollen an die Wirtschaftförderungsgesellschaft Wismar mbH übertragen werden. |
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