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Beschlüsse der 22. Sitzung der Bürgerschaft am 18. Mai 2006 Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz, informierte,
dass auf Antrag der Bürgermeisterin, Frau Dr. Wilcken,  am 27. Juli 2006, um 19:00 Uhr  eine außerordentliche Sitzung der Bürgerschaft stattfindet.

 


Bebauungsplan Nr. 03/90 „VI. BA Friedenshof“ – 6. Änderung
Der Bebauungsplan wird geändert. Die Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar beabsichtigt, auf den bisher noch nicht bebauten Flächen Stadtvillen und Eigenheime zu errichten. Ursprünglich war dort mehrgeschossiger Wohnungsbau geplant.
Auch die westliche,  in Richtung Tierpark gelegene Fläche,  die ursprünglich  für  eine  Kindereinrichtung  vorgesehen war, soll bebaut werden.

 


Bebauungsplan Nr. 21/91 „ Gewerbegebiet Haffeld Nord“
Die Abwägung  von privaten und öffentlichen Belangen wurde beschlossen.
Der Satzungsbeschluss kann der Bürgerschaft  erst nach der Sicherung der  Flächen für den naturschutzrechtlichen Ausgleich vorgelegt weren.
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 39/96 – „Gewerbegebiet Haffeld Süd I – Am Torney“
Der Abwägung der Anregungen und  dem Satzungsbeschluss wurde zugestimmt.

 


Änderung der Hauptsatzung         
Die 5.  Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Hansestadt Wismar wurde beschlossen.
Entsprechend der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern  hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen.
Die  Hauptsatzung der Hansestadt Wismar, in der Fassung der 4. Änderungssatzung, wurde zuletzt am 23.11. 1999 modifiziert.
Aufgrund der Euroumstellung und  neuer gesetzlicher Bestimmungen zur Festsetzung von Beträgen bei der Aufwandsentschädigung waren Änderungen erforderlich.
Die geänderte Satzung muss beim Innenministerium des Landes M-V zur Genehmigung angezeigt werden. Danach wird sie  im Stadtanzeiger veröffentlicht.
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Errichtung eines gemeinsamen Dienstes “Pflegekinderwesen”
Dem  Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Hansestadt Wismar und dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Errichtung eines gemeinsamen Dienstes „Pflegekinderwesen“ in Grevesmühlen wurde entsprechend des vorgelegten Vertragsentwurfes zugestimmt.
Die Übertragung der Aufgabe auf den Landkreis soll zum 01.06.2006 umgesetzt werden.
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung   Erwerb von unerschlossenen Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21/91 „Gewerbegebiet Haffeld Nord“
Die Hansestadt Wismar erwirbt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 21/91 „Gewerbegebiet Haffeld Nord“ Grundstücke mit einer Fläche von insgesamt 49.964 m ².
Der Kaufpreis beträgt. 349.748,00 €. .     
Die Flächen sollen an die  Wirtschaftförderungsgesellschaft Wismar mbH übertragen werden.

 

23.05.2006 
Quelle: Büro der Bürgerschaft