Die besondere Situation der Wismarer Stadtkirchen
Die treuhänderische Stiftung „Geistliche Hebungen
Zur Situation der Vermögenszuordnung, -verwaltung und Nutzung der Stadtkirchen in Wismar
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Satzung der Stadtkirchenstiftung vom 30.04.2010 [PDF: 1,3 MB]
20 Jahre Aufbau St. Georgen [PDF: 673 KB]
Schreiben an die EKD vom 15.01.2010 [PDF: 486 KB]
Schreiben der EKD vom 17.12.2009 [PDF: 462 KB]
Aktuelles Schreiben des Bundes zur Zuordnung der Stadtkirchen [PDF: 1,5 MB]
Gotisches Viertel [PDF: 5,2 MB] (Konzept)
Vertragsentwurf zur Beschlussvorlage vom 14.04.2008 [PDF: 333 KB]
Nutzungskonzept St. Georgen [PDF: 4,7 MB]
Die Wismarer Stadtkirchen [PDF: 7,6 MB] [bitte Geduld beim Öffnen]
Presseinfo Geistliche Hebungen (26.09.2008) [PDF: 98 KB]
Flyer Wismarer Stadtkirchen [PDF: 186 KB]
Die treuhänderische Stiftung „Geistliche Hebungen“
Die Kirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen prägen seit Jahrhunderten das Bild der Hansestadt Wismar. Sie sind eng verbunden mit einer treuhänderischen Stiftung, den sogenannten „Geistlichen Hebungen“. Diese wurde vom mecklenburgischen Großherzog in der Mitte des 19. Jahrhunderts mit dem Ziel eingerichtet, mit der in der Stiftung verankerten Vermögensmasse u. a. die drei Stadtkirchen baulich zu erhalten.
In der Zeit von 1832 bis 1951 erfolgte die Verwaltung der „Geistlichen Hebungen“ – wie im Regulativ vorgesehen – in Verantwortung der beiden Patrone, sprich dem Bürgermeister und seinem Stellvertreter. Seit 1945 wurden die „Geistlichen Hebungen“ als eine Dienststelle der Stadt geführt und später dem Dezernat Finanzen zugeordnet.
Etwa ab 1951 verhandelte der Rat der Stadt Wismar unter Einbeziehung des Rates des Bezirkes Rostock mit der Evangelischen Landeskirche über die Auflösung der „Geistlichen Hebungen“ und die Aufteilung des Grundstückvermögens. Ein solcher ausgehandelter Vertrag wurde 1961 geschlossen und auch teilweise umgesetzt. So wurden z. B. die Heiligen-Geist-Kirche und die Pastorenhäuser saniert und in das Eigentum der Kirche übertragen. Der Vertrag wurde aber unter Missachtung des Stiftungsrechtes und des Bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen und war in seiner Form fehlerhaft. Er ist deshalb ungültig. Die Evangelisch-lutherische Kirche hat im Zuge der Anpassung an die gegebenen politischen Verhältnisse der achtziger Jahre ihre Zustimmung zu einer Rechtsänderung zu St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen als Eigentum des Volkes mit dem Rechtsträger Rat der Stadt gegeben. Der katastrophale bauliche Verfall dieser historisch bedeutenden Gebäude während der gesamten DDR-Zeit nahm dessen ungeachtet weiter seinen Lauf.
Durch die Eintragung als Eigentum des Volkes wurde 1990 durch den Einigungsvertrag eine neuerliche Vermögenszuordnung durch den Bund notwendig. Die Verfügungsberechtigung über St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen blieb während dieser Zeit bei der Stadt. Seitdem hat die Stadt mit ca. 43 Millionen Euro erhebliche Mittel investiert, um die drei Kirchen wieder aufzubauen und zu sanieren.
Mit Bescheid vom September 2008 hat das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen der Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass die Wismarer Kirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen dem Eigentum der Stadt zugeordnet werden. Damit wurde der historische Zustand der Eigentumsverhältnisse dieser Gebäude wiederhergestellt. Nun besteht die Möglichkeit, die „Geistlichen Hebungen“ als treuhänderische Stiftung wieder aufleben zu lassen, um diese herausragenden Baudenkmale für die Zukunft zu sichern und nutzbar zu machen. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Wismarer Bürgerschaft vom 24. April 2008.
Die Kirchen St. Nikolai, St. Marien und St. Georgen
St. Marien
Seit dem Jahr 2000 erfolgt die Sanierung und Rekonstruktion der Kirche, welche die Stadt Wismar mit bisher ca. 5 Millionen Euro getragen hat. Seit 2002 ist im Marienkirchturm die Ausstellung „Wege zur Backsteingotik“ zu sehen. Hier hat der Besucher die Möglichkeit, am Beispiel von St. Marien die Techniken des gotischen Backsteinbaus und des mittelalterlichen Handwerks zu erleben. Höhepunkt der Ausstellung ist eine 3-D-Filmpräsentation. Darin wird der Besucher von Bruno Backstein auf eine interessante Reise in die Vergangenheit mitgenommen. Er ist mit dabei, wenn die Marienkirche virtuell entsteht: von der Vermessung des Bauplatzes bis hin zur Herstellung der Backsteine, vom Bau der Gerüste bis zum Mauern der Gewölbe. Seit der Eröffnung der Ausstellung im Jahr 2002 haben bis heute mehr als 750.000 Gäste diese Ausstellung besucht. Derzeitig werden die Grundmauern des Kirchenschiffes von St. Marien nachgemauert, sodass die einstige Größe und Schönheit dieser Kirche erahnt und wieder deutlich werden kann.
St. Georgen
Bis Januar 1990 stand die Ruine ungesichert in der Stadt. Nach einem schweren Orkan, der den Nordgiebel zum Einsturz brachte, begann man mit Hilfe der Deutschen Stiftung Denkmalschutz mit dem Wiederaufbau der Backsteinkirche.
Die Hansestadt Wismar, die Deutsche Stiftung Denkmalschutz sowie zahlreiche private Stifter und Spender haben dafür gesorgt, dass dieses gotische Monument wieder entsteht. Insgesamt konnten so ca. 32 Millionen Euro in den Wiederaufbau investiert werden. Ungeachtet der Bautätigkeiten hat sich die St.-Georgen-Kirche längst zu einem attraktiven kulturellen Veranstaltungsort etabliert. Hier finden mit großer Akzeptanz Kongresse, Ausstellungen, Konzerte, Lesungen u. v. a. m. statt. Nach Fertigstellung im Herbst 2010 können dann auch Gottesdienste stattfinden.
Mit einer Spende können Sie den Wiederaufbau und die Unterhaltung der Wismarer Stadtkirchen unterstützen
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