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Vergnügungsteuer Erhebung
[Nr.99102034000000 ]

Allgemeine Informationen

Die Steuer wird vom Veranstalter erhoben. Steuerpflichtige Veranstaltungen sind im Wesentlichen Erotikmessen, Vorführung von jugendgefährdenden Filmen und gewerbsmäßige Kampfsportveranstaltungen. Die Steuer beträgt 20% des Eintrittspreises, ggf. wird sie als Pauschalsteuer erhoben. Steuerpflichtige Veranstaltungen sind im Voraus formlos anzumelden.

Rechtsgrundlagen

Spielvergnügungssteuersatzung i.d.F. 3. Änderung (Lesefassung) (PDF, 55 kB)

Allgemeine Vergnügungssteuersatzung (PDF, 96 kB, Veröffentlichungsdatum: 21.11.1998 Inkrafttreten: 01.12.1998)

Zuständig

SG Steuern
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2031/32/33
Fax: 03841 251-777-2038
E-Mail

Öffnungszeiten

Montag
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr Mittwoch geschlossen
Donnerstag
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr

Termine können online oder telefonisch gebucht werden. Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja

Kontakt

Frau Catrin Kosch
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
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Telefon: 03841 251-2031
E-Mail
Frau Cathrin Lude
Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-2033
E-Mail