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Erlaubnis für die Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen beantragen
[Nr.99108012005000 ]

Allgemeine Informationen

Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen sind beispielsweise:

  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln
  • Tische/Stühle

Fristen

Der Antrag ist 4 Wochen vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung zu stellen. Es ist im eigenen Interesse, für die Bearbeitung einschließlich eventueller Rückfragen einen zeitlich ausreichenden Vorlauf einzuplanen.

Kosten

Gebühren werden nach Maßgabe des Gebührentarifsanlage 2 - B - zur Sondernutzungssatzung der Hansestadt Wismar berechnet.

Zuständig

Abt. Straßen- und Grünflächenverwaltung
Kopenhagener Straße 1
23966 Wismar
Karte anzeigen
Telefon: 03841 251-6040

Öffnungszeiten


Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
keine Terminvergabe möglich
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr

Terminvergabe
Telefon:
03841 251-6001
bauamt@wismar.de

Aufzug vorhanden: Ja
Rollstuhlgerecht: Ja