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Beschlüsse der 6. Sitzung der Bürgerschaft am 09. Dezember 2004
Abgeordnete für die 33. Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 31.05.-02. 06.2005 in Berlin
Es wurden zwei Abgeordnete gewählt. Herr Wolfgang Rickert und Herr Sebastian Wenzel. Herr Jürgen Cremer ist Stellvertreter. Stimmberechtigt für die Hansestadt Wismar ist auch die Bürgermeisterin, Frau Dr. Rosemarie Wilcken, als Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages.
Verlängerung der Anhörungsfrist zum  Gesetz über die Funktional- und Kreisstrukturreform
Die Bürgerschaft fordert die Landesregierung  auf, die Frist für die Abgabe der Stellungnahme zum Gesetz über die Funktional- und Kreisstrukturreform des Landes Mecklenburg-Vorpommern) vom 28.02.2005 um mindestens zwei Monate zu verschieben, weil eine fundierte Stellungnahme der Hansestadt Wismar nur nach ausführlichen Beratungen in den Ausschüssen  Bürgerschaft erarbeitet werden kann. 
Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek
Die  Benutzungs- und Gebührensatzung für die Stadtbibliothek Wismar wurde geändert.
Es wurde  eine Anpassung der Gebühren entsprechend des Haushaltskonsolidierungskonzeptes vorgenommen, die durch das erweiterte und spezialisierte Angebot dieser städtischen Einrichtung gerechtfertigt ist. Wesentliche Änderungen sind die Erhöhung des Jahresgebühren für Berufstätige von  7,50 € auf 10,00 € , für juristische Personen von 15,00 € auf 25,00 € und für Familien von 12,50 auf 15,00 €.  Empfänger von Leistungen nach SGB II,III und XII, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Rentner müssen künftig eine Jahresgebühr von 5,00 € entrichten. 
Für Schüler, Studenten und Auszubildende ändert sich nichts, sie zahlen auch weiterhin 2,50 € pro Jahr.
Überplanmäßige Bewilligung von Personalausgaben
Der Antrag auf überplanmäßige Bewilligung von Personalausgaben in Höhe von 761.200 € erhielt Zustimmung. Die Deckung erfolgt durch Mittel  aus der Haushaltsstelle – Gewerbesteuer. Das geplante Einsparvolumen im Haushaltssicherungskonzept für 2004 in Höhe  von 1 Mio. € wurde  nicht voll erreicht,  weil der neue Tarifvertrag erst zum 01.08.2004 eingeführt werden konnte. 
Jahresabschluss des Städtischen Alten- und Pflegeheimes 
Dem Jahresabschluss zum 31.12.2003 einschließlich der Verwendung des Jahresüberschusses  des Alten- und Pflegeheimes Wendorf/Friedenshof wurde zugestimmt. Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2003 in Höhe von  48.877,37€ wird mit dem Gewinnvortrag in Höhe von  0,00 € verrechnet, so dass ein Betrag in Höhe von 48.000,00 € in die Rücklage für steuerbegünstigte satzungsmäßige Zwecke  eingestellt werden kann. Der Heimleiterin wurde für 2003  Entlastung erteilt.
 
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung  
Um- und Ausbau der Hundestraße und Hinter dem Chor
Der Auftrag für den Um- und Ausbau der Hundestraße und Hinter dem Chor
Los 1 bis 11 (Straßenbau,  Straßenbeleuchtung und Anpflanzung Kanalbau, Trinkwasser- und Gasversorgungsleitungen, Baustelleneinrichtung) in Höhe von 523.546,74 € wurde an eine Firma aus  17154 Neukahlen vergeben.
Abberufung
Die Bürgerschaft beschloss,  die ärztliche Direktorin des Städtischen Krankenhauses Wismar von dieser Funktion abzuberufen.
 

 

Am 25. November 2004 wurde einstimmig beschlossen, dass sich die Bürgerschaft an den Ministerpräsidenten des Landes Mecklenburg Vorpommern, Herrn Harald Ringstorff,  mit einem Offenen Brief zum 2. Beteiligungsverfahren des Raumentwicklungsprogramms MV wendet.  Den Brief, den die Vorsitzenden der fünf Fraktionen SPD , CDU, PDS, Liberale Liste–FDP und Die Neuen GBJ unterzeichnet haben, hat der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz, am 01.12.2004 an den Ministerpräsidenten M-V gesandt.

 

Der Brief hat folgenden Wortlaut:

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar wendet sich einvernehmlich, erfüllt von großer Sorge um die Entwicklung der Region Wismar, an Sie.

Das bisherige 1. Beteiligungsverfahren des Raumentwicklungsprogramms hat trotz umfangreicher Hinweise nicht die für die künftige Entwicklung der Hansestadt Wismar notwendigen Ergebnisse gebracht. 

Die in Wismar von der Landesregierung und der Kommune investierten finanziellen Mittel haben dazu geführt, dass eine für das ganze Land beispielhafte Entwicklung der Region in Gang gesetzt wurde. Dieses sollte  auch entsprechend im Raumentwicklungsprogramm seine Berücksichtigung finden.

Eine Gleichsetzung der Hansestadt Wismar mit vielen deutlich kleineren Mittelzentren ist insbesondere aus wirtschaftspolitischer Sicht nicht zu akzeptieren und widerspricht der Aussage, vorhandene Entwicklungspotentiale besonders zu fördern.

Die aufgestellten Kriterien zur Einstufung der Oberzentren orientieren sich ausschließlich an einwohnerbezogenen Daten ( mindestens 70 000 Einwohner je Oberzentrum).

Da dieses Kriterium selbst beim Ministerium für Arbeit, Bau und Landesentwicklung  (siehe Neubrandenburg) nicht eingehalten wird, ist es offensichtlich, dass dieses Einstufungskriterium für Entscheidungen nur bedingt tauglich ist, da das Zahlenmaterial die demographische Entwicklung ohnehin nicht berücksichtigt (im Westen 10%; im Osten 20% Bevölkerungsrückgang). 

Kernprobleme der Raumentwicklung sind jedoch, wie an anderer Stelle richtig festgestellt, die Wirtschaftsstandorte. Hier hat die Hansestadt Wismar für die Region herausragend Vorleistungen erbracht und somit eine gute Ausgangssituation für künftige Entwicklungen geschaffen.

Zu unserem großem Bedauern findet dieses im Raumentwicklungsprogramm bisher keine ausreichende Berücksichtigung.

Es ist in sich nicht schlüssig, wenn im Programm einerseits die Oberzentren als überregional bedeutsame Wirtschaftsstandorte bezeichnet werden (Pkt 3.2.1 Abs 2) und sich dieses andererseits bei der Darstellung der Kriterien für die Oberzentren nicht widerspiegelt.

In der Betrachtung der Oberzentren ist festzustellen, dass die Stadt-Umland-Räume alle 6 kreisfreien Städte umfassen und richtigerweise als die Räume mit besonderem Entwicklungspotenzial angesehen werden. Lediglich die Hansestadt Wismar fällt im Hinblick auf die Oberzentren heraus, obwohl besondere Entwicklungspotentiale vorhanden sind.

                                                                                                                                               

Als besondere Entwicklungspotenziale der Hansestadt Wismar werden gesehen:

 

  • Der Cluster der Holzindustrie
  • Die Maritime Industrie mit der Werft als Mittelpunkt
  • Neuer Gewerbegroßstandort M-V (Wismar/Kritzow)
  • Die größte Hochschule  des Landes
  • Das TFZ /TGZ als Nukleus für Forschung und Technologie
  • Die optimale Einbindung der Region in nationale und internationale Verkehrswege (Hafen, A 20, A241)
  • Die Voraussetzungen für den weiteren Ausbau des Tourismus  (UNESCO- Welterbestatus, Hafen , Erlebnisbad usw.)

Unverständlich ist, dass die nicht der Wertschöpfung unterliegenden Arbeitsplätze der Landesbehörden bei der Fixierung der Oberzentren berücksichtigt werden, ohne das dies für Arbeitsplätze in industriellen Wachstumskernen im gleichen Maße der Fall ist.

Das Potential der Region Wismar wird durch die höchste Industriedichte des Landes mit  80 Industriearbeitsplätzen pro tausend Einwohner geprägt. Dieses sollte im Raumentwicklungsprogramm wesentlich stärker Eingang finden. Die begonnenen positiven Entwicklungen einer sich  selbst tragenden Wirtschaft werden nicht ausreichend berücksichtigt.

 

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,

wir bitten Sie, unsere Argumente bei der weiteren Entscheidungsfindung im Raumentwicklungsprogramm zu berücksichtigen.

Daher sollte die ablehnende Haltung der Landeshauptstadt Schwerin zu einem gemeinsamen Oberzentrum Schwerin / Wismar aus Sicht des Landes überstimmt und beide Städte als gemeinsames Oberzentrum fixiert werden.

Alternativ schlagen wir Ihnen vor, der Hansestadt Wismar einen Status als Mittelzentrum mit den aufgelisteten oberzentralen Funktionen, bei entsprechender finanzieller Ausgestaltung, zuzugestehen.

Wir bitten Sie, Ihre Kompetenz zum Wohle des Landes und der Hansestadt Wismar einzusetzen.


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14.12.2004 
Quelle: Büro der Bürgerschaft