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Beschlüsse der 55. Sitzung der Bürgerschaft am 29. April 2004
Satzung zur personellen Besetzung mit Fachkräften in den Kindertagesstätten der Hansestadt Wismar

Mit einer Satzung, die die Bürgerschaft gebilligt hat, wird der Rahmen für den Personaleinsatz in den Kindertagesstätten der Hansestadt Wismar geregelt.
Bei der Personalbemessung wird die unterschiedlich starke Frequentierung der Kindertagesstätten im Tagesverlauf berücksichtigt. Der volle Personalschlüssel wird während der Kernzeit angesetzt. Während der Hol- und Bringezeiten soll nur ein durchschnittlicher Personaleinsatz anerkannt werden, der der anwesenden Kinderzahl entspricht. Weiterhin waren die im Gesetz neu festgelegten Standards, wie 2,5 Stunden Vorbereitungszeit je Fachkraft und Woche sowie 5 Tage Fort- und Weiterbildung je Fachkraft und Jahr, zu berücksichtigen.
Das Landesgesetz Mecklenburg-Vorpommern zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege soll zum 1. August. 2004 in Kraft treten.

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Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich der Hansestadt Wismar

Für die Gewährung von Zuwendungen im kulturellen Bereich der Hansestadt Wismar wurde eine Richtlinie beschlossen.ŽDie im Haushaltskonsolidierungskonzept festgelegte Reduzierung der Mittel für die Förderung von Vereinen und Verbänden im kulturellen Bereich, zwingen die Hansestadt Wismar zu einem restriktiven Förderverhalten.
Diese Förderrichtlinie setzt ein hohes Maß an Eigenbeteiligung und Eigenverantwortung voraus, setzt Obergrenzen in einigen Ausgabenbereichen und schließt die Möglichkeit der Förderung von Maßnahmen der Imagepflege, der Repräsentation und von Aktivitäten außerhalb der Hansestadt Wismar weitestgehend aus.
Die Förderung soll grundsätzlich auf die künstlerischen und kulturellen Kernaufgaben der Vereine und Verbände beschränkt sein und Aktivitäten fördern, die in der Hansestadt Wismar stattfinden.

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Aufstellung der Vorschlagsliste für die Schöffenwahl
Die Vorschlagsliste der Erwachsenen- und Erwachsenenhilfsschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Wismar und Grevesmühlen sowie des Landgerichts Schwerin für die Schöffenwahl 2004 (Amtsperiode 2005 – 2008), die zum 1. Mai abzuschließen war, wurde beschlossen.
Die Liste umfasst insgesamt 88 Bewerber. 68 Personen sollten mindestens in die Vorschlagsliste aufgenommen werden. Es waren Personen zu wählen, die am Sitz des Amtsgerichts oder in dessen nächster Umgebung wohnen. Die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste erfolgt voraussichtlich vom 24. bis 30. Mai 2004 und wird im Stadtanzeiger 09/04 am 22. Mai bekannt gegeben.

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Wahl der Vertrauenspersonen und ihrer Stellvertreter für die Schöffenwahl
Weiterhin wurden 12 Einwohner als Vertrauenspersonen bzw. stellvertretende Vertrauenspersonen für den Wahlausschuss beim Amtsgericht Wismar für die Schöffenwahl 2004 (Amtsperiode 2005 –2008) gewählt.
Die Vertrauenspersonen bilden gemeinsam mit dem Richter beim Amtsgericht, als Vorsitzenden und einem von der Landesregierung zu benennenden Beamten einen Ausschuss, der die Schöffen und Hilfsschöffen aus der Vorschlagsliste wählt. Der Präsident der Bürgerschaft, Herr Dr. Gerd Zielenkiewitz, gratulierte den Gewählten.

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Wohnbebauung am Lenensruher Weg

Die Planverfahren für den Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 13/93 „Wohngebiet Lenensruher Weg“ und die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Hansestadt Wismar "Umwandlung von Gewerbefläche in Wohnbaufläche und Mischgebiet im Bereich Lenensruher Weg" sind einzustellen. Die dazu gefassten Bürgerschaftsbeschlüsse wurden aufgehoben.

Die Hansestadt Wismar beabsichtigte im Jahr 1993 mit einem Vorhabenträger aus Hamburg, die Betriebsflächen der ehemaligen Baugesellschaft Wismar (BGW) am Lenensruher Weg zu einem

Wohn- und Mischgebiet zu entwickeln. Dort sollten mehrgeschossige Häuser entstehen, um den Wohnraumbedarf abzudecken.

Die Umwandlung der Gewerbeflächen in Wohnbauland in diesem Bereich ist aus städtebaulicher Sicht heute nicht mehr erforderlich.

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Gewerbegebiet Holzhafen
Die Änderung der Bezeichnung des Teilbebauungsplanes Nr. 12/91/5 in „Gewerbegebiet Holzhafen Nord“ und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB der 2. Änderung des Teilbebauungsplanentwurfes Nr. 12/91/5 "Gewerbegebiet Holzhafen Nord” in der vorliegenden Form für die Dauer eines Monats wurde beschlossen.
Die für die Planung relevanten Träger öffentlicher Belange wurden bereits aufgefordert, bis zum 19.04.2004 ihre Stellungnahme zur 2. Änderung des Teilbebauungsplanes abzugeben. Der Planentwurf ist für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

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Kindertagesförderungsgesetz
Die Bürgerschaft der Hansestadt Wismar fordert den Landtag auf, das Gesetz zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege aufzuheben und erst dann wieder zu verabschieden, wenn das Land bereit ist, die finanziellen Mittel soweit aufzustocken, dass gewährleistet ist, dass weder Eltern noch Kommunen durch das Gesetz stärker belastet werden, als zuvor.

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Die Anträge zur Umwandlung von Parkflächen in Kinderspielplatz und Eigenkapitalverzinsung der Stromversorgung Wismar GmbH und der Stadtwerke Wismar GmbH wurden abgelehnt.

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Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung
Fusion Stadtwerke Wismar GmbH /Stromversorgung Wismar GmbH
Die Bürgermeisterin wurde beauftragt den Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Wismar GmbH, die Konsortialvereinbarung und den Verschmelzungsvertrag abzuschließen.
Die Bürgerschaft hatte bereits im April 2003 beschlossen, dass die Hansestadt Wismar als Gesellschafter sowohl der Stadtwerke Wismar GmbH als auch der Stromversorgung Wismar GmbH ihre Zustimmung zu der geplanten Fusion beider Gesellschaften erklärt.
Die Stadtwerke Wismar GmbH sind bereits jetzt, auf der Grundlage eines kaufmännischen Betriebsvertrages, für die Stromversorgung Wismar GmbH tätig. Nach der Verschmelzung befinden sich Strom, Gas, und Wasser in einem großen Unternehmen.
Die Beschlüsse der Bürgerschaft sind entsprechend der Kommunalverfassung dem Innenministerium M-V anzuzeigen. Sie werden erst wirksam, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde nicht innerhalb von zwei Monate die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht.

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Städtebaufördermittel
Die Modernisierung/Instandsetzung des Gebäudes Scheuerstraße 19 ist mit Städtebaufördermitteln als Zuschuss in Höhe von 689.250, -- € zu fördern.
Das Grundstück Scheuerstraße 19 befindet sich im Block 1 im Sanierungsschwerpunkt Nördliche Altstadt (Altstadtblöcke 1-15) des Sanierungsgebietes „Altstadt Wismar“. Das Grundstück ist mit einem repräsentativen, 2-geschossigen Giebelhaus mit dem erhaltenen Teilstück eines Kemladens bebaut.
Die Eigentümerin beabsichtigt, die Gebäude insgesamt zu modernisieren und danach zur Unterbringung einer Kindertagesstätte und für Wohnzwecke zu nutzen.

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Vergabe von Bauleistungen

Der Vergabe der Bauleistung "Regen- und Schmutzwasserableitung in der Rostocker Straße 3. BA" zwischen Philosophenweg und Kastanienallee an eine Baufirma aus 17154 Neukalen mit einer Bruttoangebotssumme von 644.284,72 Euro wurde zugestimmt.

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Annahme eines Vergleichs zur Abklassifizierung der Bundesfernstraße B 105
Im Rahmen der Abklassifizierung der B105 innerhalb des Stadtgebietes der Hansestadt Wismar wurde vor dem Verwaltungsgericht Schwerin ein Vergleich vereinbart. Die Bürgerschaft stimmte der Annahme dieses Vergleichs zu.
Damit werden für die weitere Sanierung der B 105 im Stadtgebiet Bundesmittel gesichert.
Die Information im „Stadtanzeiger“ über die Bürgerschaftsbeschlüsse erfolgt in geraffter, rekaktionell bearbeiteter Form.
Die öffentlichen Beschlüsse in ihrem vollem Wortlaut einschließlich aller Anlagen, können im Büro der Bürgerschaft, Rathaus, Zimmer 125, zu den Dienststunden nach vorheriger Anmeldung (Frau Mahnert, Frau Kaminski, Telefon: 0 38 41/ 251-9101) eingesehen werden.

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07.05.2004 
Quelle: Büro der Bürgerschaft