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Beschlüsse der 44. Sitzung der Bürgerschaft am 24.April 2003
Personelle Veränderungen in den Ausschüssen

Vorschlag der SPD Fraktion:
Rechnungsprüfungsausschuss
Frau Elke Gustke scheidet als stellvertretendes Mitglied aus.Herr Stefan Wahlandt wird neuer Stellvertreter.

Bauleitplanung - VI. BA Friedenshof

Die Bürgerschaft hat die Anregungen von Bürgern und den Trägern öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft und beschloss die Abwägung (Entscheidung über die Anregungen). Der Bebauungsplan wurde aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Hansestadt Wismar entwickelt. Er umfasst den nicht realisierten Bereich zwischen der Fußgängerpromenade im Süden und dem Alten- und Pflegeheim im Norden. Das Baugebiet wird im Osten durch die  Dammhusener Chaussee und im Westen durch den Tierpark begrenzt.

Im gültigen Bebauungsplan ist für den Friedenshof eine mehrgeschossige Bebauung vorgesehen.

Die Planänderung ermöglicht, dass die Geschosshöhe der Gebäude reduziert werden kann und  die Bebauungsdichte wesentlich verringert wird. Es sollen überwiegend Einzel- und Doppelhäuser und an geeigneten Stellen auch Reihenhäuser errichtet werden.

Der Beschluss über den  Bebauungsplan Nr. 3/90 - VI. BA Friedenshof – Satzung zur 5. Änderung wird im Stadtanzeiger veröffentlicht ....

Bauleitplanung  - Fischkaten Nord Die Bürgerschaft beschloss die Einstellung des Verfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19/91/1–Eigenheimgebiet Fischkaten Nord.

Mit der 1. Änderung des gültigen Bebauungsplanes war eine Lückenbebauung mit vier Eigenheimen an der Straße „Fischkaten“ vorgesehen.. Gründe für die Aufhebung des Beschlusses sind, dass sich zwischenzeitlich  für den Grundstücksbedarf der Hansestadt Wismar im Gewerbegebiet Haffeld eine andere Lösung ergeben hat. Der beabsichtigte Flächenaustausch ist nicht mehr erforderlich. 

Weiterhin hat sich während des Bauleitplanverfahrens, bei der Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange,  gezeigt, dass es  in den Bereichen Natur- und Landschaftsschutz sowie beim naturschutzrechtlichen Ausgleich Probleme geben könnte.

In diesem Gebiet ist die höchste Wasservogelkonzentration in der Wismarbucht zu finden.

Bei der öffentlichen Auslegung gab es massive Einwendungen des Bürgervereins „Fischkatener Landschaft“ sowie von  Einwohnern des Wohngebietes „Fischkaten Nord“,  gegen eine weitere Bebauung dieses sensiblen Landschaftsbereiches.

Bauleitplanung - Gewerbegebiet Redentin  Süd

Die Bürgerschaft beschloss die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes „Fläche für Landwirtschaft sowie Fläche für Wald im Bereich Redentin Süd /Eiserne Hand in Gewerbegebiet, Fläche für Wald sowie Grünfläche“ und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 57/01 „Gewerbegebiet Redentin Süd“ für die Dauer von vier Wochen.

Nach wie vor sind Gewerbeflächen in der Hansestadt Wismar gefragt.
Das Areal bietet sich als Erweiterung der Gewerbegebiete Redentin und Hoher Damm  an.
Es hat  durch die Osttangente  eine direkte Anbindung an die A 20/ A 241 sowie an die Bundesstraßen.  In diesem Gebiet soll vorrangig die Ansiedlung von nicht erheblich störendem Gewerbebetrieben  ermöglicht werden.
Die Weiterführung des Rad- und Fußweges entlang des  Hohen Dammes vom Wohngebiet Eiserne Hand in Richtung Redentin soll planungsrechtlich gesichert werden.

Buslinien in Seebad Wendorf

Die Bürgermeisterin soll prüfen, ob es möglich ist, bis zur Fertigstellung des Einkaufszentrums in Wendorf Nord,  die Streckenführung der städtischen Buslinien so zu ändern, dass  vor allem die älteren Bürger ohne umzusteigen, Einkaufsstätten in der Umgebung erreichen können. 

Öffnungszeiten der Ämter

Der Antrag, ob die Öffnungszeiten der stark publikumsrelevanten Bereiche der Stadtverwaltung wie z. B. das Paß- und Meldewesen oder die Kfz- Zulassungsstelle im Ordnungsamt auch auf den Sonnabend ausgedehnt werden können, soll im Verwaltungsausschuss beraten werden.

Kriterienkatalog zur Entscheidungsfindung bei der Übertragung der kommunalen Kindertagesstätten in freie Trägerschaft

Ein Antrag, dass der in einem Pressegespräch genannte Kriterienkatalog zur Entscheidungsfindung bei der Übertragung der kommunalen Kindertagesstätten in freie Trägerschaft im Jugendhilfeausschuss diskutiert wird  und der Bürgerschaft als Entscheidungsvorlage im Mai  2003 vorgelegt werden soll, wurde in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss verwiesen.

Die Drucksache 0763-44/03 - Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe

wurde zurückgezogen.

Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung
Grundsatzbeschluss zum Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten

Die Bürgerschaft ermächtigt die Bürgermeisterin zum Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten für die zur Umschuldung anstehenden Darlehen in Höhe von 10,2 Mio EUR im Zeitraum des Finanzplanes 2002 – 2006, ohne die Auflösung der bestehenden Kommunalkreditverträge zur Senkung der Zinsaufwendungen sowie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos.
Aufgrund der angespannten finanziellen Situation müssen auch neue, innovative Lösungsmöglichkeiten eingesetzt werden können, die dazu beitragen, die finanzielle Gesamtsituation unserer Stadt zu verbessern.

Vergabe der Restabfallbehandlung

Die Bürgerschaft beschließt die Vergabe der Restabfallbehandlung  der  Hansestadt Wismar ab dem 01.06.2005  an eine Bietergemeinschaft aus dem Landkreis Nordwestmecklenburg für die Dauer von 20 Jahren.
Durch die Verschärfung der Anforderungen an die künftige Ablagerung von Abfall auf Deponien werden ab 01.06.2005 vorgeschaltete technische Behandlungsanlagen notwendig, um deren Ablagerungsfähigkeit zu gewährleisten. Da für den wirtschaftlichen Betrieb solcher Behandlungsanlagen größere Mengen notwendig sind, haben die Gebietskörperschaften Hansestadt Wismar, Landkreis NWM und Landkreis Parchim ihre Abfallmengen gemeinsam ausgeschrieben. Das Konzept hierzu wurde von der Bürgerschaft (Drucksache Nr. 0643-35/02) beschlossen.
Vereinbarungsgemäß erteilt jede Gebietskörperschaft den Auftrag für ihre anfallende Menge selbst.

Abschluss eines Erschließungsvertrages für den noch nicht realisierten Bereich zum Bebauungsplan Nr. 3/90 WG „VI. BA Friedenshof“

Dem Abschluss eines Erschließungsvertrages zum Bebauungsplan Nr.3/90
WG „VI. BA Friedenshof“ wurde zugestimmt. Gleichzeitig wurde die Bürgermeisterin ermächtigt, mit dem Erschließungsträger, der Wohnungsbaugesellschaft mbH der Hansestadt Wismar, den Vertrag abzuschließen.
Entsprechend der Kommunalverfassung des Landes M-V, in Verbindung mit der Hauptsatzung der Hansestadt Wismar, war die Zustimmung der Bürgerschaft erforderlich.

Stadtwerke Wismar GmbH / Stromversorgung Wismar GmbH

Die Bürgermeisterin der Hansestadt Wismar wird bevollmächtigt, mit der E.DIS Energie-Nord AG, Fürstenwalde, eine Vereinbarung zur Neustrukturierung der Geschäftsanteile an der Stadtwerke Wismar GmbH und der Stromgesellschaft Wismar GmbH abzuschließen.
Die dafür erforderlichen  Voraussetzungen wurden festgelegt.
Alle Verhandlungen in Vorbereitung dieser Entscheidung wurden unter den Prämissen einer langfristigen Sicherstellung der Energieversorgung für die Einwohner der Hansestadt Wismar einerseits, den sich für E.DIS ergebenden strategischen Vorteilen und den zu erwartenden Synergieeffekten andererseits geführt.

29.04.2003 
Quelle: Büro der Bürgerschaft