Beschlüsse der 38. Sitzung der Bürgerschaft am 13. Dezember 2007 |
6. Änderungssatzung der Hauptsatzung |
|
Mitgliedschaft der Hansestadt Wismar im e-Government-Zweckverband |
|
Entsendung eines weiteren Vertreters in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes "Kommunales Studieninstitut Mecklenburg-Vorpommern" Die Stadtverwaltungsoberamtsrätin Frau Anne-Katrin Schmidt wurde als weitere Vertreterin der Hansestadt Wismar in der Verbandsversammlung bestätigt. Ihre Stellvertreterin wurde Stadtverwaltungsamtsfrau Birte Svoboda. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Hansestadt Wismar ist dem Zweckverband bereits im Jahre 1992 beigetreten. Dieser hat die Aufgabe, die Dienstkräfte der Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände fachlich aus- und fortzubilden. Die Bürgermeisterin, Frau Dr. Wilcken, ist gesetzliches Mitglied. Sie wird durch Herrn Senator Beyer vertreten. |
|
"Westmecklenburgtarif" Dem Abschluss eines Kooperationsvertrages zwischen 12 Verkehrsbetrieben in der Region Westmecklenburg, darunter auch der Entsorgungs- und Verkehrsbetrieb der Hansestadt Wismar, und der Einführung eines Tarifsystems "Westmecklenburgtarif" wurde zugestimmt. Der neue Tarif gilt neben dem Stadtverkehrstarif des EVB. Es besteht die Möglichkeit, zwischen den beiden Tarifen zu wählen. Der "Westmecklenburgtarif" bietet insbesondere den Fahrgästen Vorteile, die regelmäßig mehrere Verkehrsunternehmen nutzen. |
|
Kreuzfahrtterminal |
|
Verkaufserlös Krankenhaus - "Geistliche Hebungen" |
|
Beschlüsse in nicht öffentlicher Sitzung |
Stadtwerke Die Bürgerschaft stimmte der Gründung einer Netzbetreibergesellschaft "Stadtwerke Wismar Netz GmbH" mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 Euro zu. Gesellschafter dieser Gesellschaft sind die Stadtwerke Wismar GmbH zu 100 %. Der Gesellschaftervertrag ist Bestandteil des Beschlusses. |
|
Linienkonzessionen Stadtverkehr 2008 Es wurde beschlossen, einen Vergleich zwischen der Hansestadt Wismar, zwei Busunternehmen aus dem Landkreis NWM und dem Ministerium für Verkehr-, Bau- und Landesentwicklung M-V abzuschließen. Für die Wirtschaftlichkeit des städtischen Verkehrsunternehmens ist es wichtig, dass sich bis zum Ablauf der Genehmigungsperiode im Jahre 2015 kein zweites Stadtliniennetz auf dem Gebiet der Hansestadt Wismar verdichtet. |
|
Vertragsverlängerung Die mit der Deutschen Bau- und Grundstücks AG im "Entwicklungsträgervertrag über die Durchführung der Entwicklungsmaßnahme Lübsche Burg" vereinbarten Leistungen werden für weitere sechs Jahre bis zum 31.12.2013 verlängert. |
|
Information: |
|